Datenschützer fordert Verbesserungen am Informationsfreiheitsgesetz

Durch umfassende Generalklauseln, die eine Auskunftsverweigerung rechtfertigen, würde der von rot-grün erarbeitete Entwurf zum "Informationsverweigerungsgesetz", kritisiert der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte.

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Die Bürger müssen nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert ein umfassendes Recht auf Einsicht in Akten der Verwaltung erhalten. Der rot-grüne Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz enthalte dagegen "sehr weit gefasste Generalklauseln, die eine Auskunftsverweigerung rechtfertigen", sagte Weichert in einem Interview der Frankfurter Rundschau für die morgige Ausgabe. Das Paragrafenwerk würde dadurch zum "Informationsverweigerungsgesetz" werden, kritisierte der Datenschützer. Im August haben die Grünen im Bundestag gemeinsam mit der SPD die Eckpunkte für ein Informationsfreiheitsgesetz festgelegt.

Weichert sagte in dem Interview, er begrüße, dass ein grundsätzlicher Anspruch der Bürger geschaffen werden solle. "Über das Kleingedruckte muss man aber noch intensiv diskutieren." So dürfe es nicht sein, dass Auskunftsersuchen generell mit "Belangen der Äußeren und Inneren Sicherheit" oder einer angeblichen Behinderung der Aufgaben der Finanz- oder Regulierungsbehörden verweigert werden könnten, meinte Weichert: "Der Entwurf birgt die Gefahr, dass freier Informationszugang dort, wo er am wichtigsten wäre, am leichtesten unterbunden werden kann."

SPD und Grüne planen seit 1998, den Bürgern verstärkte Akteneinsicht zu ermöglichen, doch die Abstimmung mit den Ministerien führte zu Verzögerungen. Hauptursache des zähen Vorankommens war der Anspruch mehrerer sozialdemokratisch geführter Ministerien, ihre Geschäftsgebiete komplett vom geplanten Akteneinsichtsrecht abzukoppeln. Entsprechende Bedingungen hatten unter anderem das Verteidigungs-, Wirtschafts- und Finanzressort für sich reklamiert. Einzelne Bundesländer haben aber bereits Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. (anw)