Datenschützer protestiert gegen Googles DoubleClick-Deal

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat bei der EU-Kommission schwere Bedenken gegen die Übernahme des Werbevermarkters DoubleClick durch den Suchmaschinenprimus vorgebracht.

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Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat bei der EU-Kommission schwere Bedenken gegen den Kauf des Werbevermarkters DoubleClick durch Google vorgebracht. "Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass im Fall einer Übernahme von DoubleClick eine Integration der Datenbestände von diesem Unternehmen in die von Google erfolgt mit der Folge, dass grundlegende Regelungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie verletzt werden", schreibt der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Kiel in einem Brief an Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Der Zusammenschluss der Internetfirmen "würde also zu einer massiven Verletzung von Datenschutzrechten" von Konsumenten in der EU führen. Ein derartiger Verstoß gegen die Achtung der Privatsphäre sei bei der laufenden wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Deals durch die Kommission zu berücksichtigen.

Der Suchmaschinenprimus hat Weichert zufolge ausdrücklich erklärt, dass er seine Daten aus unterschiedlichen Anwendungen und Diensten zum Zweck der besseren Vermarktung zusammenführt. Das Zusammengehen Googles mit DoubleClick habe so die Konsequenz, dass noch detailreichere personenbezogene Auswertungen und die Erstellung von Nutzerprofilen möglich wären. "Dies steht im Widerspruch zu grundlegenden Datenschutzprinzipien der Europäischen Union: Zweckbindung, Transparenz, Widerspruchsrecht, Schutz sensibler Daten und das Recht auf Datenlöschung", moniert der ULD-Chef. Im Hinblick auf die Beachtung der europarechtlich festgelegten Pflichten zum besonderen Schutz sensibler Daten und zur Löschung nicht mehr benötigter Daten bestünden bei beiden Firmen, die sich dem "Behavioral Targeting" zur gezielten Werbeansprache auf Basis der Auswertung bislang pseudonymisierter Nutzungsdaten schon heute Zweifel. Im Rahmen der Übernahme fürchtet Weichert zudem eine Vermischung der unterschiedlichen Datenbestände und eine personenbeziehbare Auswertung des Such- und Surfverhaltens.

Der Landesdatenschutzbeauftragte warf Suchmaschinen vor kurzem allgemein zahlreiche Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer vor. Als bedenklich bezeichnete Weichert dabei nicht nur die nach wie vor lange Vorhaltung von Suchanfragen oder die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen bei gezielten Personensuchmaschinen etwa in der Form von Spock.com. Darüber hinaus würden auch hierzulande bestehende Widerspruchsrechte bei der Datenverarbeitung sowie Auskunftspflichten über gespeicherte Informationen nicht angemessen erfüllt.

Auch EU-Verbraucherschutzvereinigungen haben sich im Fall Google und DoubleClick bereits an Kroes gewandt. Der Marktführer würde mit dem Zukauf ihrer Ansicht nach "das Online-Werbegeschäft monopolisieren, dadurch den Wettbewerb behindern und Bedenken über die Kontrolle der Verbraucherdaten auslösen". Ein einzelner Konzern wäre damit in der Lage, "enorme Massen persönlicher Informationen über die Nutzer zu erhalten und auszuwerten". Google selbst sieht mit der Übernahme keine Datenschutzprobleme verbunden. (Stefan Krempl) / (jk)