Datenschützer unterliegen vor Gericht gegen Payback

Der Klage des FoeBuD gegen das Rabattkartensystem Payback, um mit der Privacy Card gesammelte, anonymisierte Rabatt-Punkte durchzusetzen, ist abgewiesen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Klage des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) gegen das Rabattkartensystem Payback scheint kein Erfolg beschieden zu sein: Das Landgericht München ließ die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München nicht zu. Als Begründung führten die Richter an, dass der Verein keine neuen Gesichtspunkte geltend gemacht habe, die über die schon gegenüber der ersten Instanz vorgebrachten Argumente hinausgingen.

Das Amtsgericht München hatte eine Klage des FoeBuD abgewiesen, mit der der Verein erreichen wollte, dass Nutzer der von ihm herausgegebenen Privacy Card mit den Payback-Anwendern gleichgestellt werden. Unter dem "Deckmantel einer Rabattkarte", kritisierte der FoeBud, sammele das Unternehmen Daten über das Kundenverhalten. Diese Praxis, das Verbergen des "eigentlichen" Geschäftszwecks, bemängelt der Bielefelder Verein seit geraumer Zeit -- mit der Privacy Card gesammelte Payback-Punkte werden dagegen dem FoeBuD gutgeschrieben, dessen Bemühungen um den Datenschutz damit unterstützt werden sollten. Payback erhält dabei keine Informationen über das Kaufverhalten der Kunden.

Dies gefiel Payback, das von Loyalty Partner betrieben wird, natürlich nicht besonders: Loyalty Partner, deren größte Gesellschafter Lufthansa und die Handelskette Metro sind, weigert sich, die mit der Privacy Card gesammelten Punkte zu akzeptieren, da eine Vervielfältigung der individuellen Nutzer-Karte stattgefunden habe. Mit der Klage gegen dieses Vorgehen scheiterte der FoeBuD nun vor dem Landgericht München; die Abweisung der Klage wird rechtskräftig. (jk)