Datenschützer warnen vor Einknicken gegenüber CIA-Begehrlichkeiten

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat die Banken aufgefordert, das Bankgeheimnis und den Datenschutz nicht zugunsten von Datenbegehrlichkeiten der US-Behörden zurückzustellen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

In der Affäre um die Übermittlung von Transaktionsdaten durch den belgischen Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) an US-Behörden hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) jetzt den Ton verschärft. "Es gibt für die Banken, die Politik und den Datenschutz in Europa überhaupt keinen Anlass, sich von US-amerikanischer Seite erpressen zu lassen", erklärte ULD-Leiter Thilo Weichert. Auch gebe es keine faktischen Zwänge und schon gar keine rechtlichen Gründe, das Bankgeheimnis und den Datenschutz zugunsten von Datenbegehrlichkeiten der US-Administration für deren Verständnis von Terrorismusbekämpfung zurückzustellen, führte Weichert weiter aus.

Im Juni war bekannt geworden, dass US-Behörden (darunter der Geheimdienst CIA) nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 damit begonnen hatten, SWIFT hinsichtlich verdächtiger Geldtransaktionen gezielt zu überwachen. Über SWIFT, deren genossenschaftliche Betreibergesellschaft ihren Hauptsitz in Brüssel hat, tauschen rund 8000 Banken, Brokerhäuser, Börsen und andere Finanzinstitute weltweit Nachrichten zu Finanztransaktionen aus. Pro Tag werden über SWIFT verschlüsselt mehrere Millionen Informationen über Kundenüberweisungen, Bank-zu-Bank-Zahlungen, Wertpapier- und Devisenhandelsgeschäfte oder Reisescheck-Einlösungen mit einem Gesamtvolumen von rund fünf Billionen Euro versandt.

Sowohl die belgische Datenschutzkommission als auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar waren nach Untersuchungen zu dem Schluss gekommen, dass bei den Vorgängen europäische Datenschutzgrundsätze verletzt wurden. Dem ULD zufolge versuchen Bankenvertreter auf nationaler und internationaler Ebene derzeit, die Verantwortung für die Verstöße bei SWIFT auf die US-Regierung und faktische Zwänge – etwa die geforderte Unterstützung bei der Terrorbekämpfung – abzuwälzen. Nach Ansicht des ULD ignoriert eine solche Haltung aber, dass es das ureigenste Interesse der Banken sein sollte, das Bankgeheimnis ihrer Kunden zu wahren – auch und gerade gegenüber einem datenschutzrechtlich unkontrollierten US-Geheimdienst. Hochrangige Bundesbank- und EZB-Manager hatten eingeräumt, seit 2002 von der Datenzugriffen der US-Behörden gewusst zu haben.

Das Argument der Banken, wonach auf eine Datenübermittlung in die USA aus Sicherheitsgründen nicht verzichtet werden könne, will das ULD nicht unkommentiert stehen lassen: "Anders als bei der Übermittlung von Flugdaten kann der Datenzugang hier gestoppt werden", meint ULD-Chef Weichert. "Mittelfristig geht dies durch die Spiegelung des SWIFT-Datenbestandes in einem europäischen Land. Ein hohes europäisches Datenschutzniveau sollte als Standortvorteil genutzt werden. Kurzfristig muss SWIFT seine Datenspeicherung in den USA verschlüsseln, um einen lesenden Zugriff der US-Dienste zu verhindern." Eine Stellungnahme zur rechtlichen Einstufung der Datenverarbeitung von SWIFT hat das ULD auf seinen Internetseiten veröffentlicht. (pmz)