Datenschutz: Bürgerrechtler legen Beschwerde gegen Metas Abo-Modell ein
In der EU ist eine freiwillige Einwilligung zu gezielter Werbung nötig. Das neue System bei Facebook und Instagram erreicht laut Max Schrems das Gegenteil.
Die vom österreichischen Juristen Max Schrems gegründete zivilgesellschaftliche Organisation Noyb hat am Dienstag eine Beschwerde gegen Meta bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Grund ist das im Oktober gestartete Bezahlmodell für Facebook und Instagram, die zum US-Internetkonzern gehören. Europäische Nutzer würden damit vor die Wahl gestellt, entweder dem Tracking für personalisierte Werbung zuzustimmen oder eine "Datenschutzgebühr" von bis zu 251,88 Euro pro Jahr für beide soziale Netzwerke zu zahlen. Sollte Meta damit durchkommen, dürfte die Konkurrenz in Kürze folgen, befürchtet Noyb. Datenschutz im Internet würde damit unbezahlbar.
Meta setzte jahrelang darauf, das eigene Datamining als Leistung für die User auszugeben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied aber im Juli, dass der Umgang des Plattformbetreibers mit Nutzerdaten für gezielte Werbung rechtswidrig ist. Die EU-Datenschutzbeauftragten untersagten Facebook und Instagram daraufhin jüngst das Schalten solcher Reklame. Mit den verlangten "saftigen Gebühren" für ein Abo ohne Tracking versuche Meta laut Noyb aber nun erneut, EU-Recht zu umgehen.
Online-Datenschutz droht, unbezahlbar zu werden
Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei die Einwilligung zu personalisierter Werbung nur gültig, wenn sie freiwillig erteilt wird, führen die Bürgerrechtler aus. Damit solle sichergestellt werden, dass Nutzer ihr Grundrecht auf Privatsphäre "nur aus freien Stücken aufgeben". Der neue Ansatz von Meta erreiche aber genau das Gegenteil. Die monatliche Abo-Gebühr von bis zu 12,99 Euro allein für Facebook sei völlig unverhältnismäßig: Der Konzern gebe selbst an, dass der durchschnittliche Umsatz pro Nutzer in Europa zwischen dem dritten Quartal 2022 und 2023 bei 16,79 US-Dollar gelegen habe. Das entspräche einem Jahresumsatz von nur 62,88 Euro je User.
Erhebungen der Online-Branche zufolge wollen nur drei Prozent der Nutzer getrackt werden. Trotzdem entscheiden sich mehr als 99 Prozent gegen eine Zahlung zum Schutz ihrer Privatsphäre, wenn sie mit einer Gebühr konfrontiert werden. Sollte Meta sein neues Abo-Modell erfolgreich verteidigen, könnte das einen Dominoeffekt auslösen, warnt Noyb. Schon jetzt testet TikTok offenbar auch ein werbefreies Abonnement außerhalb der USA. Andere App-Anbieter könnten zeitnah folgen, was den Online-Datenschutz unbezahlbar machen würde. Nach Google-Angaben hat eine durchschnittliche Person 35 Apps auf dem eigenen Smartphone installiert. Würden alle diese App-Betreiber dem Beispiel von Meta folgen und eine ähnliche Gebühr verlangen, müsste jeder einzelne Nutzer viele Tausende Euro pro Jahr zahlen.
Grundrechte nur für Reiche?
"Es gab Zeiten, da waren Grundrechte den Reichen vorbehalten", erklärt Schrems. "Es scheint, als wolle Meta uns mehr als hundert Jahre zurückversetzen." Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hob Anfang November hervor, die Anforderungen an die Meta-Bezahlmodelle seien hoch. Dazu gehörten die "Granularität bei der Einwilligung, Transparenz und dem Verzicht auf irreführende Gestaltungsmittel". Ob die geplante Umsetzung durch Meta dies leiste und so künftig ein insoweit rechtskonformes Angebot vorliege, prüften die Aufsichtsbehörden gerade. Die deutschen Kontrolleure hätten "auf verschiedene Problemfelder hingewiesen" und erwarteten nun eine überprüfbare rechtliche Bewertung durch die federführende irische Data Protection Commission (DPC).
(mki)