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Datenschutz-Klage gegen Facebook: Muster-Prozess mit Sprengkraft?

Martin Holland
Facebook

(Bild: dpa, Jens BĂŒttner)

Die Auseinandersetzung um DatenschutzverstĂ¶ĂŸe bei Facebook könnte nun in Österreich ausgetragen werden. Am Donnerstag entscheidet ein Gericht, ob es dafĂŒr zustĂ€ndig ist. Zehntausende Nutzer haben sich einer Art Sammelklage angeschlossen.

In Österreich landet der Streit um mögliche DatenschutzverstĂ¶ĂŸe von Facebook nun vor einem ordentlichen Gericht. Der Musterprozess [1] vor dem Landgericht Wien an diesem Donnerstag betrifft im Prinzip aber auch Facebook-Nutzer außerhalb der Alpenrepublik. Die große Frage zum Auftakt ist aber erst einmal, ob sich das Gericht ĂŒberhaupt fĂŒr zustĂ€ndig erklĂ€rt.

Nach Ansicht der acht KlĂ€ger aus Österreich, Deutschland und Indien sammelt Facebook Daten ohne entsprechende Zustimmung. Damit bezieht sich die Gruppe um den Datenschutzaktivisten Max Schrems zwar aufs GrundsĂ€tzliche, formal handelt es sich jedoch um eine Schadenersatzklage. In der wird unter anderem ein "symbolischer Schadensersatz" von 500 Euro pro Person gefordert [2]. Da mehrere Zehntausend Nutzer ihre AnsprĂŒche fĂŒr eine Art Sammelklage abgetreten haben, geht es trotzdem um mehr als 10 Millionen Euro, wie die Verantwortlichen erlĂ€utern. Sollten Teile von Facebooks GeschĂ€ftsmodell fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt werden, könnte es fĂŒr das Unternehmen noch dicker kommen.

Inhaltlich werden in der Klage eine ganze Reihe mutmaßlicher VerstĂ¶ĂŸe aufgezĂ€hlt, die Facebook vorgeworfen werden. Darunter finden sich viele oft geĂ€ußerte Kritikpunkte an dem sozialen Netzwerk, etwa die Frage, wie erhobene Daten verwendet werden und inwiefern im Rahmen vom PRISM mit der NSA kooperiert wird. Außerdem geht es um das Tracking durch Facebook-Plugins, die Datenweitergabe an Apps und AuskĂŒnfte an die eigenen Nutzer. Der Konzern hĂ€lt sich nach eigener Überzeugung und laut mehreren Berichten der irischen Regulierungsbehörde an die europĂ€ischen Datenschutzrichtlinien. Man arbeite daran, die Richtlinien weiterzuentwickeln, es sei aber schwierig, alle Kritiker zufriedenzustellen.

Facebook-Europa hat seinen Sitz in der irischen Hauptstadt Dublin. Da dort aber alle Facebook-Nutzer außerhalb Nordamerikas registriert sind, ginge es in einem Verfahren um die GeschĂ€ftsbeziehungen mit nicht weniger als eine Milliarde Nutzern. In Irland sei eine Klage von vielen Facebook-Nutzern aber unzulĂ€ssig, weil das gegen die "öffentliche Ordnung" verstoßen wĂŒrde beziehungsweise gar nicht erlaubt sei, meinte Facebook. Bei Verbraucherschutz-Angelegenheiten ist der Gerichtsstand dagegen die Heimat des KlĂ€gers. Aber dortige Gerichte seien nicht zustĂ€ndig, habe Facebook den KlĂ€gern erklĂ€rt. Die konstatieren, dass man bei Facebook offenbar davon ausgehe, nirgendwo verklagt werden zu können.

Max Schrems hatte bereits 2011 zahlreiche Beschwerden [3] gegen die Datenschutzbehörden in Irland wegen Facebook eingereicht. Da dort nichts passierte, hat er 2014 die Beschwerden zurĂŒckgezogen und die Klage in Wien eingebracht. Binnen weniger Tage hatten 25.000 Menschen ihre etwaige SchadenersatzansprĂŒche an Schrems abgetreten. Der vertritt damit deren Interessen – und will das Geld im Erfolgsfall weiterleiten. Wann sie als weitere KlĂ€ger in das Verfahren eingefĂŒhrt werden, wird sich erst spĂ€ter herausstellen. Weitere 50.000 Menschen hatten sich via Internet registrieren lassen, um sich gegebenenfalls spĂ€ter der Klage anschließen zu können. Die Möglichkeit dazu besteht immer noch [4].

Am ersten Verhandlungstag geht es nun am Donnerstag aber noch nicht um Inhalte. Vielmehr sollen die ZustÀndigkeit und etwaige weitere Termine festgelegt werden. Ein entsprechender Beschluss kann am selben Tag oder Wochen spÀter schriftlich mitgeteilt werden. Ein eventuelles Urteil wÀre in Irland direkt durchsetzbar und dort juristisch auch nicht mehr zu bekÀmpfen, versichern die KlÀger.

FĂŒr Schrems ist Wien nur einer von mehreren SchauplĂ€tzen in seinem Kampf fĂŒr die Einhaltung von Datenschutzrechten bei Facebook. Der EuropĂ€ische Gerichtshof wird demnĂ€chst [5] ĂŒber eine generelle Klage von Schrems zur Weitergabe-Praxis von Daten durch US-Unternehmen an die NSA urteilen. Das könnte Auswirkungen auf VertrĂ€ge zwischen der EU und den USA haben [6], etwa das Safe-Harbour-Abkommen. (mit Material der dpa) / (mho [7])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-2596294

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.europe-v-facebook.org/sk/fs_de.pdf
[2] http://www.europe-v-facebook.org/pa_vbs_de.pdf
[3] https://www.heise.de/news/Irischer-Datenschutzbeauftragter-plant-Facebook-Ueberpruefung-1365292.html
[4] https://www.fbclaim.com/ui/register
[5] https://www.heise.de/news/NSA-Skandal-EuGH-verhandelt-Facebooks-PRISM-Verstrickung-2583220.html
[6] https://www.heise.de/news/EU-Kommission-Wer-nicht-ausspioniert-werden-will-sollte-Facebook-verlassen-2585051.html
[7] mailto:mho@heise.de