Datenschutz und Smart-TV: Neue Orientierungshilfe für Anbieter von TV-Diensten und Geräteherstellen

Das Bayrische Landesamtes für Datenschutz hat eine Handlungsanleitung für TV-Dienstanbieter und Smart-TV-Hersteller herausgegeben. Sie bietet eine datenschutzrechtliche Bewertung von Geräten und Services..

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Datenschutz und Smart-TV: Neue Orientierungshilfe für Anbieter TV-Diensten und Geräteherstellen
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Von
  • Jürgen Diercks

Anfang 2015 hatte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) bei einer bundesweiten Prüfaktion Smart-TVs von 13 Herstellern, die etwa 90 Prozent des Marktes in Deutschland abdecken, daraufhin untersucht, welche Daten bei Nutzung der Geräte fließen. Ergebnisse der Prüfungen münden in die "Orientierungshilfe zu den Datenschutzanforderungen an Smart-TV-Dienste“, die die Datenschutzkonferenz, also alle Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, nun zur Verfügung gestellt hat. Das Papier richtet sich an Anbieter von Smart-TV-Diensten und -Produkten.

Durch die Online-Verbindung entsteht – anders als beim bisherigen Fernsehen – ein Rückkanal vom Zuschauer zum Fernsehsender, zum Endgerätehersteller oder zu sonstigen Dritten. Das individuelle Nutzungsverhalten lässt sich über diesen Rückkanal erfassen und auswerten. Kernpunkt einer gemeinsamen Erklärung der Aufsichtbehörden und der Datenschutzbeauftragten der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ist, dass die anonyme Nutzung von Fernsehangeboten weiterhin möglich sein muss. Dem müssen die Hersteller bei den Geräteeinstellungen Rechnung tragen. (jd)