Datenschutzbeauftragter begrüßt EU-Verfassung

Sowohl das Auskunftsrecht der Betroffenen als auch die unabhängige Datenschutzkontrolle werden auf europäischer Ebene als fundamentale Prinzipien einer freiheitlichen und demokratischen Verfassungsordnung festgeschrieben, meint Peter Schaar.

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, weist darauf hin, dass in der heute vom Bundesrat abgesegneten Europäischen Verfassung das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten garantiert wird. "Sowohl das Auskunftsrecht der Betroffenen als auch die unabhängige Datenschutzkontrolle werden auf europäischer Ebene als fundamentale Prinzipien einer freiheitlichen und demokratischen Verfassungsordnung festgeschrieben", schreibt Schaar in einer Mitteilung. Es sei wünschenswert, den Schutz personenbezogener Daten auch im deutschen Grundgesetz ausdrücklich zu verankern.

Der Bundesrat hat bei einer Enthaltung von Mecklenburg- Vorpommern dem Ratifizierungsgesetz zum Vertrag über eine Verfassung für Europa zugestimmt. Damit wurden die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Verfassungsvertrages geschaffen. Mit der Verfassung erhalte der Ausbau des europäischen Datenschutzes wichtige Anstöße auch in den Bereichen, die von der europäischen Datenschutzrichtlinie bislang nicht erfasst werden, meint Schaar. Weiter fordert er: "Wenn Polizei und Strafverfolgungsbehörden intensiver zusammenarbeiten und dabei auch personenbezogene Daten ohne Rücksicht auf nationale Grenzen austauschen sollen, wie dies im Haager Programm beschlossen wurde, muss auch auf diesem Gebiet der Datenschutz europäisiert werden."

Die EU-Verfassung umfasst mit allen Anhängen und Erläuterungen etwa 500 Seiten. Das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland bietet den Originaltext als Download an. (anw)