Datenschutzbeauftragter sieht Meldepflicht für Videokameras

Fuchs und Hase werden sich nicht über Wildkameras beschweren. Trotzdem seien diese und andere Kameras juristisch ein Problem, sagt der Datenschutzbeauftragte Hasse. Er rechnet mit einer Meldepflicht für diese privaten Kameras und einem "Shitstorm".

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Datenschutzbeauftragter sieht Meldepflicht für Videokameras

(Bild: Fernost)

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  • dpa
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Videokameras von Unternehmen und Privaten unterliegen aus Sicht des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse einer Meldepflicht. Sobald sie automatisch Personen im öffentlichen Raum oder auf Nachbargrundstücken aufzeichneten, würden sie meldepflichtig, sagte er am Mittwoch bei Vorstellung des Datenschutzberichtes.

Ausgangspunkt ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis, das im Januar Videoaufzeichnungen einer Apotheke beschränkte. Demnach müssten dann "eigentlich" auch Videokameras in Autos ("Dashcams") oder Helm-Kameras registriert werden, sagte Hasse. Auf die Frage zur Videofunktion von Handys sagte er nur: "Da kommt sicherlich einiges auf uns zu." Er rechnete auch mit erheblichem Unmut der Betroffenen – einem "Shitstorm".

Es reiche dann nicht mehr, wenn der Betreiber sage, dass er das Material nur zu privaten Zwecken nutze. Betroffen davon sein würden auch Wildkameras in Wäldern. Hasse sagte, er habe keine Ahnung, um wieviel Kameras es gehen könne. Angesichts der sicher großen Zahl von Kameras in dem anzulegenden Register werde es keine flächendeckenden Kontrollen geben können. In Einzelfällen ließen sich Kameras dann aber schon auf datenschutzkonformen Betrieb prüfen.

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Der Bericht verzeichnete erneut eine gestiegene Zahl von Meldungen an Thüringens Datenschutzbeauftragten: Waren es im Berichtszeitraum 2012/2013 rund 13.800 Eingänge, so seien es in den vergangenen zwei Jahren 15.163 gewesen. Gleichzeitig zeigten sich auch die mutmaßlichen Verursacher der Verstöße im Schnitt konfliktbereiter. Vor allem Unternehmen gingen nach den anfänglichen Schriftwechseln schnell mit Anwälten auf Konfrontationskurs. Bei Behörden sei die Entwicklung etwas besser.

Die 20 Vollzeitstellen sowie zwei Abordnungen einer Polizistin und eines Lehrers für den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezeichnete Hasse angesichts der wachsenden Zahl von Aufgaben als zu wenig. Daher sei etwa die Zahl der Kontrollen bei Unternehmen von 35 auf 25 zurückgegangen. (keh)