Datenschutzverletzung: Meta muss in Norwegen täglich Strafe zahlen

Meta muss ab dem 14. August pro Tag 90.000 Euro Strafe zahlen, wenn sie weiter personalisierte Werbung anzeigen.

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Meta-Schild an Grundstückseinfahrt

(Bild: Michael Vi/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Die Frist ist abgelaufen: Meta muss ab dem 14. August jeden Tag Strafe zahlen, weil das Unternehmen Forderungen der norwegischen Datenschutzbehörde nicht nachgekommen ist. Dabei geht es um das Ausspielen von personalisierter Werbung auf den Plattformen Facebook und Instagram. Norwegen möchte, dass Meta dies grundsätzlich unterlässt oder eine haltbare Einwilligung einholt.

Bereits am 17. Juli hatte die Datenschutzbehörde Datatilsynet Meta aufgefordert, keine Werbung mehr auf Basis von Nutzerdaten anzuzeigen. Bis zum 4. August galt eine Gnadenfrist, weil seither aber nichts passiert ist, muss Meta nun täglich eine Million Kronen (etwa 90.000 Euro) Strafe zahlen. Zunächst gilt diese Strafe bis 3. November. Sollte Meta auch dann keine Änderung vorgenommen haben, kann die Strafe in eine dauerhafte umgewandelt werden. Dazu muss sie allerdings dem Europäischen Datenschutzausschuss vorlegt werden, dieses müsste der Entfristung zustimmen. Das wäre dann auch ein klares Zeichen für die anderen Länder in Europa, in denen die DSGVO gilt.

Meta hat in der vergangenen Woche angekündigt, Nutzerinnen und Nutzer in der EU um Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten für personalisierte Werbung zu bitten. Diese Ankündigung reicht der Datatilsynet aber nicht, Norwegen wählt stattdessen die Strafe. Den geplanten Änderungen hinsichtlich der Werbung ging auch ein Streit mit der irischen Datenschutzbehörde (DPC) voraus, die für Meta in der EU zuständig ist. Norwegen ist zwar kein EU-Mitglied, die DSGVO gilt dennoch.

Die DPC hatte beklagt, dass kein "berechtigtes Interesse" für die Verarbeitung von Daten, auch durch Dritte, zu Werbezwecken vorliege. Facebook und Instagram wurden deshalb zu einer Datenschutzstrafe in Höhe von 290 Millionen Euro verdonnert. Meta kündigte nun an, stattdessen eine "Einwilligung" einholen zu wollen – wie es die DSGVO vorsieht. Auswirkungen soll das aber weder für Nutzer noch Werbetreibende haben, erklärt Meta. Die Einwilligung ist ebenfalls an die Nutzungsbedingungen gekoppelt, was rechtlich fragwürdig ist.

"Wenn Meta entscheidet, welche Werbung jemandem gezeigt wird, entscheidet es auch, was jemandem nicht gezeigt werden soll", begründet die norwegische Datenschutzbehörde ihre Entscheidung. Dies beeinträchtige die Meinungs- und Informationsfreiheit der Gesellschaft.

Zudem hat der Europäische Gerichtshof erst kürzlich ein Urteil des Bundeskartellamtes bestätigt, nachdem Meta die Daten der Nutzer aus verschiedenen Diensten nicht zum Zwecke der Werbung zusammenführen darf – sofern es keine Einwilligung dafür gibt. Mit der Zusammenlegung der Daten nutze Meta seine Marktmacht aus, hieß es.

(emw)