DeCSS-Code darf nicht veröffentlicht werden

Der umstrittene DeCSS-Code darf nicht auf der Website des Hacker-Magazins 2600.com veröffentlicht werden.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Der umstrittene DeCSS-Code darf nicht auf der Website des Hacker-Magazins 2600.com veröffentlicht werden. Nach US-Medienberichten bestätigte ein Berufungsgericht in New York gestern das Urteil der niedrigeren Instanz vom August vorigen Jahres.

Seinerzeit wurde Eric Corley, dem Herausgeber von 2600.com, verboten, den Code von DeCSS, dem Umgehungsprogramm für die DVD-Verschlüsselung, zu veröffentlichen oder Hyperlinks auf Websites mit dem Programm zu legen. Der New Yorker Richter Lewis Kaplan hatte das Verbot in seinem über 90 Seiten langen Urteil wesentlich damit begründet, dass Computercode nicht prinzipiell -- wie die Angeklagtenseite ins Feld führte -- von der amerikanischen Verfassung als Meinungsfreiheit geschützt sei. Code könne für politische oder künstlerische Aussagen benutzt werden, aber ihn zur Verletzung des Urheberrechts zu verwenden, sei illegal.

Das Berufungsgericht schloss sich im wesentlichen der Begründung des früheren Urteils an. Der Code sei "content neutral" und werde daher nicht vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt. Ob die Anwälte von Corley das Urteil anfechten, steht zur Zeit noch nicht fest.

Erst vor kurzem hatte ein kalifornisches Gericht in einem ähnlichen Verfahren entschieden, die Veröffentlichung des Codes sei legal. Zur Begründung hieß es, die Legalität von DeCSS sei zwar fraglich, der Code des Programms werde aber als pure Sprache gewertet und sei somit als freie Meinungsäußerung durch die Verfassung geschützt.

DeCSS wurde ursprünglich von einem 15-jährigen Norweger entwickelt, um DVD-Filme unter Linux sehen zu können. Dazu musste er den Kopierschutz der DVDs knacken (CSS, Content Scrambling System). Während die Filmfirmen in der Software eine Verletzung des DMCA sehen, machen Open-Source-Vertreter und Verbraucherschützer geltend, DeCSS garantiere Anwendern die Freiheit, DVDs auf Betriebssystemen ihrer Wahl sehen zu können. (wst)