DeCSS-Urteil: Verteidigung geht in Revision
Die EFF klagt auf Aufhebung des DeCSS-Urteils: Die Veröffentlichung des DVD-Cracking-Tools falle unter die von der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit.
Das Urteil des Richters war vernichtend, doch die Electronic Frontier Foundation (EFF) gibt nicht auf: Am 17. August 2000 entschied Lewis Kaplan in New York im Sinne der Filmstudios und verbot dem Betreiber der Website 2600.com, das DVD-Entschlüsselungsprogramm DeCSS auf seiner Website zum Download anzubieten oder Links zu anderen Sites zu setzen, die DeCSS offerieren. Jetzt geht der Prozess in die zweite Runde. Die von der EFF finanzierten Anwälte streben die vollständige Aufhebung des Urteils an; nach ihrer Argumentation schränkt es die Redefreiheit auf unzulässige Weise ein.
Eric Corley, der Inhaber von 2600.com, ist gleichzeitig Chefredakteur der Hacker-Zeitschrift 2600 Magazine. Er habe die Informationen zu DeCSS und dessen Quellcode im Rahmen seiner journalistischen Informationsfreiheit online gestellt. Das Hackertool DeCSS bricht den Kopierschutz von DVD-Videos, indem es die verschlĂĽsselten Daten der DVD dekodiert und auf die Festplatte kopiert.
Richter Kaplan hatte in seiner Urteilsbegründung betont, er sehe sich aufgrund der Novellierung des US-amerikanischen Copyrights (Digital Millennium Copyright Act, DMCA) zu seinem Urteil gezwungen – um eine andere Entscheidung zu treffen, müsse erst der DMCA revidiert werden.
Der DMCA enthält Klauseln, die die Umgehung von Copyright-Sicherungsmaßnahmen unter Strafe stellen und deren Verbreitung verbieten. Im Rahmen des Revisionsverfahrens argumentiert der beklagte Corley jetzt, diese Passagen schränkten die Pressefreiheit ein. Die Anwälte der EFF erwarten zum ersten Gerichtstermin am kommenden Freitag mehrere Gutachten und unterstützende Schreiben (amicus briefs), die die Gefährdung der amerikanischen Grundrechte illustrieren sollen. Das Hauptverfahren beginnt voraussichtlich im April.
Eine von c't in Auftrag gegebene Rechtsanalyse stellte fest, dass DeCSS und dessen Nutzung in Deutschland illegal sind, da das Hacker-Tool ein Betriebsgeheimnis der DVD-Industrie verletzt (siehe dazu den Artikel Ist Hacken strafbar? in Ausgabe 14/2000 von c't). (ghi)