Der elektronische Arztausweis kann kommen [Update]

Heute wurde das Planungsgutachten für den elektronischen Arztausweis veröffentlicht. Die Anwendungen, die mit dem Ausweis nach und nach verwirklicht werden sollen, sind das elektronische Rezept und der elektronische Arztbrief.

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Von
  • Detlef Borchers

Der von der Bundesärztekammer beschlossene elektronische Arztausweis, auch Health Professional Card (HPC) genannt, wird auf der Basis eines Planungsgutachtens der Beratungsfirma Secunet/Secartis umgesetzt. Das Gutachten war vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag gegeben. Es wurde heute als PDF-Datei veröffentlicht.

Der chipkartenbasierte Arztausweis ist mit einer qualifizierten digitalen Signatur und weiteren Zertifikaten bestückt, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) von zentraler Bedeutung sind. Er ermöglicht es Ärzten, auf die eGK zuzugreifen und Dokumente zu signieren. Die Anwendungen, die mit dem Arztausweis nach und nach verwirklicht werden sollen, sind das elektronische Rezept und der elektronische Arztbrief. Außerdem ist die elektronische Patientenakte ab 2012 zu nennen, für die allerdings auch die Patienten mit einer qualifizierten Signatur ausgestattet sein müssen.

Das Gutachten von Secunet/Secartis spielt verschiedene Kostenmodelle durch. Dabei übernehmen die Landesärztekammern, bei denen die rund 388.000 zugelassenen Ärzte registriert sind, den Arztnachweis. Die Bundesärztekammer tritt danach als Herausgeber der Karte auf. Ein nach einer Ausschreibung ermittelter Dienstleister mit einem Trustcenter soll dann die Ausgabe des Ausweises realisieren. Eine zentrale Lösung käme billiger, erscheint aber im vorgegebenen Zeitrahmen bis zur Einführung der Gesundheitskarte am 1. Januar 2006 problematisch, weil der Datenaustausch unter den Länderkammern bedingt durch unterschiedliche Datenbanken und Verwaltungssoftware papiergebunden erfolgt. Zentral ist hingegen der zum Arztausweis gehörige Verzeichnisdienst angelegt, der etwa für das Versenden eines elektronischen Arztbriefes benötigt wird, wo der öffentliche Signaturschlüssel des Arztes bekannt sein muss. Nach Einschätzung der Gutachter kostet der neue Ausweis pro Arzt etwa 27 Euro im Jahr. Auf welche Weise die Kosten finanziert werden, ist noch offen.

Das Gutachten lässt offen, ob die qualifizierte elektronische Signatur des Arztes auch zu anderen Zwecken eingesetzt werden kann. Als problematisch wird dabei das Berufsattribut "Arzt" gesehen, das der Arzt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zur Wahrung des Datenschutzes unterbinden können muss. In dieser Hinsicht konkurriert die Deutsche Apotheker- und Ärztebank mit ihrer Tochter Medisign und ihrer Medisign Card mit dem Arztausweis. Die Medisign Card kann für das Online-Banking, für die ärztliche Abrechnung mit den Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) und für verschlüsselte Kommunikation unter den Ärzten eingesetzt werden. Medisign Privacy heißt das Angebot für Ärzte, bei dem die Verschlüsselung und das Banking mit sogenannten eTANs abgesichert werden, die die Medisgin-Card in Verbindung mit dem Kartenleser SecOVID von Kobil Systems erzeugt. (Detlef Borchers) / (anw)