Deutsche Wohnen: Streit über 14-Millionen-Euro-Bußgeld geht weiter
Das Kammergericht Berlin befragt im Streit um nicht DSGVO-konform gespeicherte Mieterdaten beim Konzern Deutsche Wohnen den Europäischen Gerichtshof.
Der Rechtsstreit um unrechtmäßig gespeicherte Mieterdaten durch die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen gerät vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dazu befragte das Kammergericht (KG) Berlin den EuGH.
Ein Sprecher des EU-Gerichts bestätigte gegenüber Netzpolitik.org, dass das KG Berlin dem EuGH vor Weihnachten zwei Fragen zu dem Streitfall vorgelegt hat.
Datenspeicherung nicht DSGVO-konform
2019 hatte die ehemalige Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk ein Bußgeld gegen Deutsche Wohnen verhängt. Sie hatte dem Konzern vorgeworfen, die Daten der Mieter nicht DSGVO-konform verarbeitet zu haben. In einem Archiv wurden demzufolge ohne Rechtsgrundlage Gehaltsabrechnungen, Selbstauskunftsformulare, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsangaben und Kontoauszüge gespeichert und auch nach Aufforderung der Behörde nicht gelöscht.
Das 14 Millionen schwere Bußgeldverfahren stellte die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin "wegen eines Verfahrenshindernisses" jedoch ein. Anschließend reichte die Staatsanwaltschaft einvernehmlich mit der Landesdatenschutzbeauftragten Beschwerde aufgrund der Einstellung des Verfahrens gegen Deutsche Wohnen durch das Landgericht Berlin ein. Diese Beschwerde überprüft nun als nächst höhere Instanz das KG.
(mack)