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Deutsches Gericht bestätigt Wirksamkeit der GPL

Holger Bleich

Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der ein Router-Hersteller wegen eines Verstoßes gegen die GNU General Public License seine Geräte in Deutschland nicht vertreiben darf; die Lizenz für freie Software sei wirksam.

Im juristischen Streit gegen dem Router-Hersteller Sitecom [1] hat das Open-Source-Projekt netfilter/iptables [2] einen großen Erfolg verbuchen können: Mit dem Urteil vom 19. Mai 2004 (Az. 21 O 6123/03) hat das Landgericht München eine einstweilige Verfügung [3] bestätigt. Danach darf der Hersteller Sitecom seine WLAN-Router in Deutschland vorerst nicht mehr anbieten, die die netfilter/iptables-Software einsetzen, aber die zugehörigen Bedingungen der Freie-Software-Lizenz GNU General Public License GPL [4] nicht einhalten. Auch der vergleichsweise hohe Streitwert des Verfahrens in Höhe von 100.000 Euro wurde in dem Urteil bestätigt.

Aus der seit dem heutigen Freitag vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung [5] wird deutlich, dass die Richter die GPL grundsätzlich als rechtswirksam anerkennen. Wörtlich heißt es: "Die Kammer teilt die Auffassung, dass in den Bedingungen der GPL keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrechte und urheberrechtliche Rechtspositionen gesehen werden kann." Der klagende GPL-Entwickler sei legitimiert, die Urheberrechte an dem Sourcecode geltend zu machen.

"Damit ist endgültig klar, dass das GPL-Modell auch nach deutschem Recht funktioniert", frohlockte Rechtsanwalt Till Jaeger [6], der das Projekt netfilter/iptables vertritt, im Gespräch mit heise online. Nach diesem "wohl weltweit ersten Urteil zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der GPL" sei sichergestellt, dass die Open-Source-Gemeinde wehrhaft ist. Umgekehrt habe das Gericht klar gemacht, dass niemand etwas zu befürchten habe, solange er sich an die GPL-Regeln halte.

Ob der Router-Hersteller Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist noch nicht bekannt. Jaegers Mandant hat derweil festgestellt, dass Sitecom auf der Website ein weiteres Router-Modell (WL-111 [7]) mit einer Firmware anbietet, die gegen die GPL verstoße. Ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro wegen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung habe man diesbezüglich bereits beantragt, erklärte Jaeger. (hob [8])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-101616

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.sitecom.com
[2] http://www.netfilter.org/
[3] https://www.heise.de/news/Open-Source-Projekt-erwirkt-Verfuegung-wegen-GPL-Verletzung-97059.html
[4] http://www.gnu.de/gpl-ger.html
[5] http://www.jbb.de/html/?page=news&id=32
[6] http://www.jbb.de/
[7] http://www.sitecom.com/products_info.php?product_id=233&grp_id=6
[8] mailto:hob@ct.de