"Die Rowdys im Internet finden und angemessen bestrafen"

Update: Die zuständige Senatskommission verschärft den Strafenkatalog der Regierung für Urheberrechtsverletzungen im Netz. Als Höchstrafe drohen 1 Jahr Internetsperre, 2 Jahre Gefängnis und Geldstrafen in Höhe von 300.000 Euro

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Die Metapher ist nicht willkürlich - "chauffards" bezeichnet im Französischen Verkehrsrowdys, Raser, allgemeiner: Personen, die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten. Wenn der neue Kulturminister Frédéric Mitterrand vor dem Parlament von "chauffards d'Internet" spricht, so sind Filesharer gemeint, "Rowdys des Internet", mit denen nach neuesten Plänen der Regierung strafrechtlich so umgegangen werden soll wie mit Rasern auf Straßen: In einem richterlichen Schnellverfahren, das "exakt 45 Minuten" dauern soll, eingerechnet sind dabei 5 Minuten, in denen der Richter zu seiner Entscheidung kommt. Maßgeblich für seine Entscheidung ist das Dossier, das ihm die Kontrollbehörde "Hadopi" vorlegt.

Vorbild für diese beschleunigten Gerichtsverfahren sind "richterliche Anordnungen (ordonnances pénales)", die bei der Verhängung von Bußgeldern bei Überschreitung von erlaubten Geschwindigkeiten angewendet werden. Nachzulesen sind die Pläne in einem Regierungspapier, das Anfang der Woche von der französischen Wirtschaftszeitung La Tribune veröffentlicht wurde. Schon zuvor war bekannt geworden, dass die vormalige Kulturministerin Albanel Bußgelder zwischen 1.500 und 3000 Euro für mehrfaches nicht-lizenziertes Kopieren beabsichtigt.

Unter dem neuen als liberal geltenden Kulturminister Mitterand wird sich nichts Grundsätzliches am Regierungskurs in punkto Filesharung ändern, das machte er mit seiner gestrige Äußerung vor dem Parlament ganz klar. Noch vor der Sommerpause soll der Sanktions-Teil des "Gesetzes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet" vom Senat (8/9.Juli) und vom Parlament (20.Juli) abgesegnet werden. Der amputierte Teil des früher Internet-Sperren-Gesetz genannte Loi Hadopi ist bereits in Kraft getreten; es fehlt noch der scharfe Teil, auf dessen schnelle Umsetzung Sarkozy insistiert. Den alten, der nach dreimaliger Verwarnung eine Internetzugangssperre von bis zu einem Jahr vorsah, hatte der Verfassungsrat Anfang Juni kassiert: eine Behörde dürfe so etwas nicht verfügen, das dürfe aus verfassungsrechtlichen Gründen nur ein Richter.

Update: Wie Le Monde heute berichtet, hat die zuständige Senatskommission den Hadopi-Entwurf der Regierung mit eigenen Vorschlägen "verfeinert". Die Veränderungen beziehen sich dabei laut Zeitungsbericht vor allem auf die Strafen: Demnach sollte der Richter künftig den Internetanschluss bis zu ein Jahr lang sperren und Geldstrafen bis zu 300.000 Euro, sowie Freiheitstrafen bis zu 2 Jahren verhängen. Angesichts der beiden letztgenannten Strafen, die sich auf bereits existierende Strafgesetze im Zusammenhang mit "Fälschung" beziehen, ist die von Le Monde zitierte Aussage des Senatskommissionsprechers Jean-Marc Thiolière von der Regierungspartei UMP bemerkenswert:

"Es handelt sich um ausgewogene Strafen, wirksam und menschlich akzeptabel"

Möglicherweise erwarten aber auch dem neuen Gesetzesentwurf Hadopi 2 Schwierigkeiten vor den "Verfassungsweisen". Das deuten kritische französische Medien schon seit längerem an und Anfang dieser Woche hieß es auch, dass ein Repräsentant des Verfassungsrats gegenüber den neuen Entwurf schon Bedenken angemeldet habe. Die Zusammenarbeit zwischen dem Richter und der Behörde, die die Anklage quasi nur zum Abnicken bereitlegt, erregte Vorbehalte, schrieb die Papierausgabe der Tribune, der Nouvel Observateur, Fachpresse und kritische Magazine verbreiteten die Nachricht im Netz. Das Kulturministerium beeilte sich die Gefahr eines erneuten Image-Schaden im Zusammenhang mit der harten Linie gegen die "Internetpiraterie" schnell zu bereinigen und widersprach der Darstellung. Der Conseil d'Etat habe bei der Anhörung des neuen Projekts in einer Ministerrunde keinesfalls Vorbehalte geäußert. Die Tribune habe lediglich den "Schmierzettel" eines Sprechers des Verfassungsrats zitiert, der ohne jede Bedeutung sei, wird berichtet das Magazin Le Point. Möglicherweise sind dort notierten Stichpunkte aber doch nicht so harmlos, wie sich herausstellen könnte, wenn Abgeordnete auch gegen Hadopi 2 Widerspruch einlegen.

Die französische Regierung rechnet damit, dass jährlich etwa 50.000 Fälle von Urheberrechtsverletzungen vor Gericht landen. Im Zusammenhang mit dem ersten Hadopi-Gesetzesentwurf war man noch von möglichen 1000 Sperren am Tag oder etwa 250.000 im Jahr ausgegangen. Die jetzt anvisierten 50.000 Fälle würden nach Schätzungen der Regierung etwa 109 zusätzliche Stellen, darunter 26 Magistratrichter, erforderlich machen.