Diensteanbieterverpflichtung: Telekom & Co. sollen ihre Mobilfunknetze teilen

Der Breitbandverband Breko verlangt, dass die drei großen Netzanbieter bei einer Frequenzverlängerung ihre Kapazitäten teils an Wettbewerber vermieten müssen.

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Techniker klettert an einem Antennenmast mit Mobilfunkantennen hoch.

(Bild: Kitawit Jitaton/Shutterstock.com)

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Die Bundesnetzagentur will die 2025 auslaufenden Frequenznutzungsrechte der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) in den Bereichen um 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz um fünf Jahre verlängern. Der Breitbandverband Breko hält dies allenfalls für machbar, wenn die Regulierungsbehörde den Platzhirschen im Gegenzug eine effektive Diensteanbieterverpflichtung zugunsten "aller geeigneten Nachfrager" auferlegt. Damit müssten die Telekom & Co. einen Teil ihrer Kapazitäten an Wettbewerber vermieten, die keine eigene Infrastruktur haben.

Eine solche Auflage sei "das mildeste wirksame Regulierungsinstrument" im Sinne eines "wirksamen Wettbewerbs", schreibt der Breko in einer heise online vorliegenden Stellungnahme zu dem einschlägigen Konsultationspapier der Netzagentur vom Mai. Nur so ließen sich "die bestehenden Ungleichgewichte" zwischen beiden Seiten aufheben, "damit sowohl Festnetzbetreiber mit attraktiven Bündelangeboten im Markt aktiv werden können und drohende Marktaustritte von heute aktiven netzunabhängigen Mobilfunkanbietern verhindert werden". Gleichzeitig würden so die Interessen von Verbrauchern "und nicht zuletzt der Geschäftskunden bestmöglich gefördert".

Der Entwurf der Präsidentenkammer der Regulierungsbehörde hält bisher nur an dem seit 2018 bestehenden Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern und Mobilfunk-Discountern fest. Dieses habe sich aber "in der Praxis als wirkungslos erwiesen", betont der Breko. Der entsprechende Vorschlag verkenne "die aktuelle Marktsituation sowohl auf Vorleistungs- als auch Endkundenebene" und beruhe auf einem umstrittenen Gutachten, das keine validen Aussagen über den Wettbewerb im Mobilfunk erlaube. Hielte die Kammer an ihrem Ansatz fest, wäre die Frequenzverlängerung nach Ansicht des Verbands rechtswidrig.

Sollte sich die Netzagentur nicht zu einer solchen Verpflichtung durchringen, drängt der Breko zumindest auf eine Untersagung sogenannter Weiterverkaufsverbote: Diese beschränkten den Wettbewerb zugunsten der etablierten Betreiber künstlich und verhinderten, dass netzunabhängige Anbieter Vorleistungskontingente ihrerseits an Dritte vertreiben könnten. Ein solcher Schritt würde es auch Glasfaseranbietern ohne eigenes Mobilfunknetz ermöglichen, Bündelprodukte wie superschnelles Internet nebst 5G-Mobilfunk zu vermarkten.

Um die Wirksamkeit des skizzierten Verhandlungsgebotes zu erhöhen und möglichst schnell zu vertraglichen Vereinbarungen zu kommen, sollten die großen Netzbetreiber dem Breko zufolge verpflichtet werden, Diensteanbietern binnen vier Wochen und Discountern binnen drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorzulegen. Für die Nachfrager hält der Verband eine Auflage für sinnvoll, jährlich Auskunft über den Stand der Verhandlungen mit den drei Platzhirschen zu geben. Mit Blick auf den neuen vierten Mobilfunknetzbetreiber 1&1 erachtet es der Breko als essenziell, dass sein Frequenzbedarf auch in der Praxis berücksichtigt wird. Die geplante kooperative, gemeinsame Nutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz müsse so etwa "in ausreichendem Umfang erfolgen – und damit mehr als die aktuell vorgesehenen 2 × 5 MHz" umfassen.

Unterstützung erhält der Breko unter anderem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Auch dieser ruft in seiner Eingabe an den Regulierer nach "wettbewerbsfördernden Maßnahmen" wie einer Diensteanbieterverpflichtung. Nur so könne der Infrastrukturausbau auf dem Markt deutlich gefördert werden. Von Netzbetreibern geschaffene Zugangsbarrieren für Diensteanbieter müssten abgebaut werden, um Verbraucherinteressen in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität zu wahren.

(olb)