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Digitale Versorgung: Bundestag treibt Ablösung der Gesundheitskarte voran

Stefan Krempl

(Bild: Tyler Olson/Shutterstock.com)

Eine "sichere digitale IdentitÀt" soll die Chipkarten in der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen ergÀnzen, Pflege-Apps auf Rezept kommen.

Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf "zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" (DVPMG) beschlossen. Die große Koalition treibt damit durch umfangreiche Änderungen an der Initiative der Bundesregierung die Ablösung der Speicherung des elektronischen Medikationsplans, der Notfalldaten sowie der digitalen Hinweise des Versicherten zu persönlichen ErklĂ€rungen von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) deutlich voran.

KĂŒnftig sollen diese Informationen in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) bereitgestellt werden, also letztlich ĂŒber die Cloud. Versicherte könnten darauf dann ĂŒber die BenutzeroberflĂ€che fĂŒr die elektronische Patientenakte [1] (ePA) zugreifen. Diese muss spĂ€testens ab Anfang 2022 nicht mehr nur ĂŒber mobile EndgerĂ€te, sondern auch ĂŒber einen Desktop-Computer nutzbar sein.

SpĂ€testens von Anfang 2023 an haben die Krankenkassen den Versicherten ergĂ€nzend zur eGK auf Verlangen eine "sichere digitale IdentitĂ€t fĂŒr das Gesundheitswesen barrierefrei zur VerfĂŒgung" zu stellen. Diese soll dann von 2024 an ebenfalls zur Authentisierung des Versicherten und als Versicherungsnachweis dienen. Die Gematik wird dazu Anforderungen an die Sicherheit und InteroperabilitĂ€t festlegen.

Die Projektgesellschaft erhĂ€lt den Auftrag, einen "sicheren, wirtschaftlichen, skalierbaren und an die unterschiedlichen BedĂŒrfnisse der Nutzer angepassten Zugang" zur TI als "Zukunftskonnektor" zu entwickeln. Bisher gilt die IT-Sicherheit hier als mangelhaft [2]. Versicherte, Leistungserbringer und KostentrĂ€ger sollen zum Austausch von Daten und zur Kommunikation kĂŒnftig neben E-Mail auch Videokonferenzen und einen Messaging-Dienst nutzen können.

FĂŒr das Vorhaben [3] stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die GrĂŒnen. Die AfD und die Linke waren dagegen, die FDP enthielt sich. Versicherte sollen damit auch die Möglichkeit bekommen, Daten aus medizinischen Apps sowie Rezept- und Dispensierinformationen in ihre ePA einzustellen. Der Zugriff auf die Akte gestaltet sich momentan noch schwierig. Die Gesellschaft fĂŒr Telematik (Gematik) soll die Krankenkassen daher unterstĂŒtzen, indem sie etwa eine "Referenzimplementierung oder Teile davon in einer Open-Source-Lizenz" bereitstellt.

In der Pflege können mit dem Gesetz mehr "digitale Helfer" zum Einsatz kommen: Das Parlament schafft ein Verfahren zur möglichen ErstattungsfĂ€higkeit digitaler Pflegeanwendungen (DiPas). FĂŒr die Zulassung ist das Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zustĂ€ndig. Die Kosten fĂŒr die soziale Pflegeversicherung bezifferte die Regierung bis 2025 fĂŒr Apps fĂŒr 365.000 Personen mit Mehrausgaben von gut 130 Millionen Euro. Dem stĂŒnden "nicht quantifizierbare Entlastungen entgegen".

Die Hoffnung ist, dass DiPas helfen, den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern. Das Risiko fĂŒr StĂŒrze könne verringert, das GedĂ€chtnis trainiert oder die Kommunikation zwischen PflegefachkrĂ€ften und Angehörigen verbessert werden. Die Pflegeberatung soll ebenfalls um digitale Elemente erweitert werden.

2019 hatte der Bundestag mit dem "Digitale-Versorgung-Gesetz" bereits festgesetzt, dass gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen per Rezept haben [4]. Den Datenschutz und die IT-Sicherheit von Apps in diesem sensiblen Bereich stĂ€rken die Abgeordneten nun etwa durch eine Schweigepflicht fĂŒr Hersteller, Vorgaben zur Pseudonymisierung und Datenminimierung sowie ein verpflichtendes Sicherheitszertifikat.

Zusammen mit dem Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll das BfArM im Einvernehmen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten PrĂŒfkriterien und Anforderungen fĂŒr DiPas festlegen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen muss dem Bundestag jĂ€hrlich einen Bericht vorlegen, wie und in welchem Umfang den Versicherten einschlĂ€gige Leistungen gewĂ€hrt werden.

Der Telemedizin wollen die Volksvertreter auf die SprĂŒnge helfen. So sollen beim Vermitteln von Arztterminen in der Praxis auch Online-Leistungen vereinbart werden. Der kassenĂ€rztliche Bereitschaftsdienst, Psychotherapeuten, Heilmittelerbringer und Hebammen dĂŒrfen ebenfalls telemedizinische TĂ€tigkeiten anbieten. Zudem kann eine datengestĂŒtzte Überwachung von Patienten erfolgen. FĂŒr zehn Millionen Euro soll bis 2024 ein "Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege" durchgefĂŒhrt werden. Eine Krankschreibung darf generell per "Fernbehandlung" erfolgen, beim erstmaligen Feststellen der ArbeitsunfĂ€higkeit aber zunĂ€chst nur bis zu drei Tage.

Die InteroperabilitĂ€t im Gesundheitswesen will der Gesetzgeber stĂ€rken, das nationale Gesundheitsportal [5] mit mehr Daten fĂŒttern: Dessen Betrieb und Weiterentwicklung sollen in diesem und im nĂ€chsten Jahr mit insgesamt 9,5 Millionen Euro zu Buche schlagen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte wĂ€hrend des Gesetzgebungsverfahrens davor gewarnt, "voreilig" digitale IdentitĂ€ten einzufĂŒhren. Der elektronische Heilberufsausweis, die eGK und ein sicherer Konnektor seien entscheidende Elemente der Sicherheit in der TI. Eine Authentifizierung ohne Chipkarte mĂŒsse erst geprĂŒft werden. Die BundesĂ€rztekammer hatte Ă€hnliche Bedenken.

"Zentrale Online-Datenspeicher torpedieren unsere Ă€rztliche Schweigepflicht", schlĂ€gt Silke LĂŒder von der Freien Ärzteschaft, in die gleiche Kerbe. "Die Patienten vertrauen sich uns an, in dem berechtigten Glauben, dass wir ihre Daten schĂŒtzen." Der Cloud-Ansatz stelle einen tiefen Einschnitt in die Beziehung zu den Versorgten dar. Auch der Deutsche Ärztetag habe sich klar dagegen ausgesprochen. Der Gesetzgeber greift demzufolge auch massiv in PraxisablĂ€ufe ein.

"Mit digitalen Pflegeanwendungen und der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte bringt uns das DVPMG zwar einen wichtigen Schritt voran", erklĂ€rte der IT-Verband Bitkom. FĂŒr ein modernes, digitales Gesundheitssystem reiche dies aber nicht. Insbesondere der "halbherzige Ausbau der Videosprechstunden" sei angesichts der in der Corona-Pandemie massiv gestiegenen Nachfrage der Patienten nicht nachvollziehbar.

Tino Sorge (CDU) lobte den "ausgezeichneten Gesetzentwurf". Es gelte aber, noch mehr Daten fĂŒr die Gesundheitsversorgung zur VerfĂŒgung zu stellen. Dirk Heidenblut (SPD) betonte: "Endlich gehen wir den Weg, dass die elektronische Gesundheitsakte nicht mehr der Datenspeicher ist." Dies mache digitale Angebote viel einfacher nutzbar.

Gerade bei der Anbindung der Pflege sei das Gesetz nicht ambitioniert genug, beklagte Nicole Westig (FDP). Digitalisierung mĂŒsse umfassender gedacht werden. Startups im Gesundheitswesen blieben außen vor. Das Gesundheitsportal bedrohe die Pressefreiheit. Es sei gut, digitale Anwendungen in der Pandemie zu stĂ€rken, meinte der Linke Achim Kessler. Ein Missbrauch von Gesundheitsdaten könne aber lebenslange Folgen haben. Es sei bedenklich, ohne wissenschaftliche PrĂŒfung Apps an Patienten auszuprobieren. Die GrĂŒne Maria Klein-Schmeink kritisierte, Chancen der besseren Beteiligung von Patienten und der GesundheitsprĂ€vention wĂŒrden nicht genutzt.

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(mho [7])


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[1] https://www.heise.de/news/Bundestag-beschliesst-Fuellhorn-fuer-die-elektronische-Patientenakte-4835846.html
[2] https://www.heise.de/news/Sicherheitsmaengel-in-Kartenterminals-und-Krankenkassen-Apps-4992086.html
[3] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-digitale-versorgung-pflege-836856
[4] https://www.heise.de/news/Gesundheitswesen-Bundestag-fuer-Apps-auf-Rezept-und-zentrale-Datenauswertung-4582028.html
[5] https://gesund.bund.de/
[6] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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