Digitaler Euro: Datenschützer identifizieren Datenschutzrisiken

Wenn zur Einführung eines digitalen Euros der Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird, droht Vorratdatenspeicherung, warnen Datenschützer.

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Euromünzen auf Euro-Symbol

(Bild: European Communities, 2001/EC - Audiovisual Service)

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Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Zentralbankgeld birgt besondere Herausforderungen für Datenschützer. Digitales Bezahlen gehe einher mit dem möglichen Verlust der Anonymität, erläutert Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz. "Wenn wir den Digitalen Euro zum Erfolg führen wollen, müssen die Bürgerinnen und Bürger darin vertrauen können, dass nicht sämtliche ihrer Transaktionen überwacht und gar einer Vorratsdatenspeicherung zugeführt werden."

Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT), auch als "Berlin Group" bezeichnet, hat unter Kelbers Vorsitz nun ein Arbeitspapier zu Digitalem Zentralbankgeld (PDF) angenommen und veröffentlicht. Darin werden wichtige datenschutzbezogene Risikofaktoren beschrieben. Beispielsweise könne in Grundrechte der Menschen unverhältnismäßig eingegriffen, einzelne Personen oder Gruppen könnten diskriminiert und ausgegrenzt werden. In dem Papier bekommen politischen Entscheidungsträger, Zentralbanken und anderen Finanzakteuren praktische Empfehlungen, wie sie diese Risiken bewältigen können.

Schon während der Planungsphase zum digitalen Euro sollte der Datenschutz berücksichtigt werden, heißt es dazu in dem Papier. Eine Datenschutz-Folgeabschätzung sollte vorab Auswirkungen auf die Grundrechte einbeziehen, sie sollten aber auch während der Einführung einer digitalen Zentralbankwährung im Blick bleiben.

Digitale Zahlungen seien theoretisch sicher und vertraulich möglich, dabei könne auch die Rechenschaftspflicht des Zahlers gewährleistet werden, meinen die Datenschützer. Anonyme Zahlungen wären jedoch mit bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Risiken unvereinbar, etwa um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen und Steuerhinterziehung zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund könnten Technologien eingesetzt werden, um Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und gleichzeitig möglichst wenige personenbezogene Daten zu offenbaren. Mit entsprechender Technik sei es möglich, sich auf Transaktionen zu konzentrieren, die diese Risiken bergen.

Den Datenschutz verbessern würden beispielsweise Peer-to-Peer- und Offline-Transaktionen für bestimmte Anwendungen und Beträge, heißt es in dem Papier. So würden weitestmöglich Intermediäre vermieden, also Vermittler zwischen Akteuren. Zusätzlich sollte der Bedarf an digitalem Geld sorgfältig gegen mögliche negative finanzielle Auswirkungen für Einzelpersonen abgewogen werden, ebenso die Gründe dafür, Distributed-Ledger-Technologien wie die Blockchain einzusetzen. Die Risiken könnten weiter abgemildert werden durch einen Rahmen für Cybersicherheit wie zum Beispiel Anforderungen an die Interoperabilität.

Dass digitale Währungen komplett anonym funktionieren können, zeigt etwa die Kryptowährung Monero. Anders als bei den meisten anderen Kryptowährungen sind in den Block-Explorern Sender und Empfänger nicht einsehbar, weil sie unbekannt sind. Auf Monero geht die Berlin Group in ihrer Untersuchung allerdings nicht ein.

Insgesamt meint die Berlin Group, eine Digitalwährung solle nicht allein deshalb eingeführt werden, um in der Konkurrenz mit anderen Währungen technologisch Schritt zu halten. Wenn kein klarer und nachgewiesener Bedarf für die Digitalwährung bestehe, würden die Risiken für Privatsphäre und Datenschutz die Vorteile überwiegen.

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Die EU-Kommission meint, da Zahlungen zunehmend online abgewickelt würden, sei das Gleichgewicht zwischen Zentralbankgeld und privaten digitalen Zahlungsmitteln gefährdet. Viele Bürger wünschen sich, dass eine europäische Digitalwährung genauso anonym verwendbar soll wie Bargeld, vor allem wegen der Privatheit ihrer Zahlungen. Die Kommission will daher digitale Euro-Transaktionen so gestalten, dass weder die Europäische Zentralbank (EZB) noch die nationalen Zentralbanken "Daten einem identifizierten oder identifizierbaren digitalen Euro-Nutzer zuordnen können". Daneben sollen auch die Anti-Geldwäsche-Vorschriften der EU eingehalten werden.

Als weitere Argumente für eine Digitalwährung steht im Papier, dass die Rolle der Zentralbanken und die Geldpolitik gestärkt würde. Zudem könne die Finanzaufsicht und -stabilität verbessert und die eigene Währung gefördert werden. Daher hätten viele Zentralbanken zumindest eine Digitalwährung schon erforscht, einige unternähmen bereits Pilotprogramme oder seien dabei, eine Digitalwährung einzuführen.

(anw)