"Do-not-call"-Liste geht vorerst in Betrieb

Im juristischen Kampf um die so genannte "Do not call"-Liste haben US-Verbraucherschützer einen Etappensieg errungen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Im juristischen Kampf um die so genannte "Do not call"-Liste haben US-Verbraucherschützer einen Etappensieg errungen. Ein US-Berufungsgericht hat gestern entschieden, dass neue Bestimmungen, die US-Konsumenten vor ungewollten Anrufen durch Telefonmarketingfirmen schützen sollen, vorerst angewandt werden dürfen.

Die FTC hatte Ende Juni eine so genannte "Do not call"-Liste initiiert. US-Bürger, die sich vor lästigen Anrufen von telefonischen Verkaufsanbietern schützen wollten, konnten sich online eintragen -- ab 1. Oktober sollten Telefonmarketing-Unternehmen, die trotzdem Personen von dieser Liste unverlangt anrufen, pro Anruf bis zu 11.000 US-Dollar Strafe zahlen. Bislang hat die Liste nach US-Medienberichten rund 51 Millionen Einträge.

Das Bezirksgericht in Colorado sah jedoch Ende September die US-Verfassung verletzt, weil ungewollte Anrufe von Telemarketing-Unternehmen mit der neuen Regelung bestraft würden, politische Organisationen, Meinungsforscher und Wohltätigkeitsgruppen aber weiterhin auch per Telefon arbeiten dürften. Dadurch sei der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Mit diesem Urteil, das auch die in zahlreichen US-Bundesstaaten betriebenen vergleichbaren Einrichtungen außer Kraft setzen könnte, wurde die Liste zunächst gestoppt.

Die US-Regulierungsbehörde FCC hatte vor dem Berufungsgericht beantragt, dass die umstrittenen Regelungen bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens in Kraft treten. Das Gericht hatte zwar Zweifel daran, dass der Sache der Kläger im Hauptverfahren "mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg" beschieden sein wird. Sie sahen aber durch einen vorläufigen Stopp die Interessen der Öffentlichkeit gravierend verletzt. (wst)