Drohende Akteneinsicht: Adresshändler Acxiom verklagt Datenschutzbehörde

Nach zweijähriger Verfahrensdauer bei einer Beschwerde gegen Acxiom beantragte die Organisation Noyb Akteneinsicht. Der Datenbroker will diese verhindern.

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(Bild: rvlsoft/Shutterstock.com)

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Der Adresshändler Acxiom ist gegen Transparenz in einem laufenden Verfahren gegen ihn, das seit über zwei Jahren bei der hessischen Datenschutzbehörde anhängig ist. Er beantragte daher vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eine einstweilige Anordnung gegen die Kontrollinstanz, um eine Akteneinsicht zu verhindern. Dies teilte die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb am Dienstag mit. Sie brachte den Fall ins Rollen, als sie im Oktober 2021 Beschwerde gegen Acxiom und die Auskunftei Crif bei den zuständigen deutschen Kontrollbehörden einlegte. Die Aktivisten werfen beiden Unternehmen vor, einen "heimlichen und illegalen Handel mit personenbezogenen Daten" zu betreiben.

Crif kaufe ständig Namen, Geburtsdaten und Adressen von Millionen Deutschen bei Acxiom, führt Noyb die Bedenken aus. Obwohl Acxiom diese Informationen ursprünglich für Marketingzwecke bei Kunden erhoben habe, nutze die Auskunftei sie zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Betroffenen ("Scoring"). Dies geschehe in der Regel ohne deren Einwilligung. Die Betroffenen würden nicht einmal über die Verarbeitung ihrer Daten informiert. Für Noyb steht damit fest, dass dieser Deal gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Dafür spricht, dass die österreichische Datenschutzbehörde einen vergleichbaren Datenbezug durch Crif beim Adressverlag AZ Direkt im März bereits als weitgehend rechtswidrig einstufte. Auch die deutsche Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern hält den Einsatz einschlägiger Informationen fürs Scoring nur mit Opt-in für zulässig.

Dennoch tat sich im Fall der Noyb-Beschwerde bis dato wenig bei der hessischen Datenschutzbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Datenschutz, das für die Crif zuständig ist. Die Aktivisten verlangen daher im Mai auf Basis des hessischen Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in die Aktenlage beim Landesdatenschutzbeauftragten. In Bayern ist das nicht möglich, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt. Die hessische Aufsicht schien Noyb zufolge bereit, die begehrten Informationen herauszugeben, und habe Acxiom dazu angehört. Prompt habe der Datenbroker daraufhin Mitte September das Verwaltungsgericht angerufen, um sich gegen einen Aktenzugang zu stemmen.

"Unternehmen versuchen immer wieder, die Durchsetzung von Datenschutzrechten zu verschleppen, um unsaubere, aber lukrative Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu erhalten", kommentiert der Rechtsanwalt Jonas Breyer, der den individuellen Beschwerdeführer und Noyb vor dem Verwaltungsgericht vertritt, diesen Schritt. "Es spricht für sich, wenn Axciom ein Gerichtsverfahren anstrengt und dabei beispielsweise ihre AGB aus dem Jahr 2008 und weitere veraltete Dokumente als Geschäftsgeheimnisse bezeichnet." Noyb bezeichnet das Festhalten an rechtswidrigen Geschäftsmodellen zu Lasten von Verbrauchern nach fünf Jahren DSGVO-Anwendung als "inakzeptabel". Der Adresshändler verwalte die Daten von Millionen von Menschen und arbeite mit internationalen Kunden wie Meta, Adobe, Google, IBM und PayPal zusammen. Transparenz sei daher umso wichtiger.

(akn)