Drohnenbericht der US-Luftfahrtbehörde: Knapp an der Nase der Cessna vorbei

Der jüngste Bericht über Vorfälle mit Drohnen der FAA zeigt, dass manchmal nicht viel fehlte und ein Zusammenstoß von UAS und Flugzeug unvermeidbar gewesen wäre. Cessnas und Helikopter wichen aus, die Behörde weist auf mögliche Gefängnisstrafen hin.

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US-Luftfahrtbehörde: Mehr gemeldete Vorfälle mit Drohnen

(Bild: DJI)

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Inhaltsverzeichnis

Mit der steigenden Zahl der zivilen Drohnen steigt auch die Zahl der gemeldeten Vorfälle mit den kleinen unbemannten Fluggeräten (UAS). Sichtbar wird das unter anderem in dem neuesten Bericht der US-Luftfahrtbehörde (FAA). Der jüngste UAS Sighting Report, der den Zeitraum von August 2015 bis Januar 2016 umfasst, berichtet nicht nur von harmlosen Meldungen, wie etwa von Drohnen, die über Privatgrundstücken oder öffentlichen Gebäuden kreisen. Der Bericht zeigt auch, dass schon einige Flugzeuge und Hubschrauber Drohnen oder Modellflugzeugen ausweichen mussten.

Eine Cessna 206

So wurde etwa im November 2015 gemeldet, dass ein Hubschrauber eines Kinderkrankenhauses in St. Louis (Missouri) einer Drohne mit einem 60°-"banking turn" ausweichen musste. Die Drohne war weniger als 30 Meter von dem Hubschrauber entfernt. Dieser hatte allerdings beim Start auch keinen Kontakt mit der Flugsicherung.

In einem anderen Fall berichtete der Pilot einer Cessna, dass im September 2015 eine Drohne "schnell von der linken zur rechten Seite über die Nase seines Flugzeuges wechselte" und dann etwa 15 Meter entfernt von seinem rechten Flügel vorbeiglitt. Die Cessna soll sich dabei auf einer Höhe von ungefähr 2100 Metern befunden haben.

In manchen Fällen konnten die berichtenden Piloten nicht genau sagen, was für Objekte tatsächlich in die Nähe ihrer Flugzeuge kamen. Allerdings ähneln sich einige Beschreibungen. Äußerst häufig wird von silbernen, weißen oder schwarzen etwa Basketball-großen Objekten gesprochen. Ein Pilot einer Cessna in Kalifornien berichtete zum Beispiel über einen Zusammenprall mit einem kleinen Objekt auf der Höhe von etwa 400 Metern. Er sei sich sicher gewesen, dass "kein Vogel", sondern ein "menschengemachtes Objekt" sein Flugzeug getroffen habe. Es sei schwarz gewesen und soll nach dem Aufprall zerbrochen sein.

Ein Airbus A320

(Bild: Laurent ERRERA, CC BY-SA 2.0 )

Nicht nur Cessna- oder etwa Learjet-60-Piloten meldeten Vorkommnisse. Auch Piloten von größeren Flugzeugen wie dem Airbus A320 sind darunter. Teilweise meldeten für diese Flugzeuge auch Passagiere, dass sie Drohnen sichten konnten, die sich in der Luft näherten.

Die US-Luftfahrtbehörde stellt fest, dass sie mittlerweile jeden Monat mehr als 100 Meldungen zu Vorfällen dieser Art erhält. Die Zahl habe sich in den vergangenen zwei Jahren "dramatisch erhöht". Die FAA versucht zwar mit Programmen wie etwa der B4UFLY-Initiative für mehr Aufklärung über die Regeln für das Steuern von Drohnen zu sorgen. Und auch die Registrierungspflicht für UAS soll dafür sorgen, dass Piloten von kleinen unbemannten Fluggeräten verantwortungsvoller mit ihren UAS umgehen. Allerdings scheint auch die Behörde zu wissen, dass solche Angebote und Maßnahmen oft nicht genug Druck erzeugen. Deshalb weist die FAA mit der Veröffentlichung des Berichts erneut darauf hin, dass Personen, die in der Nähe von Flugzeugen, Flughäfen und Sperrzonen Drohnen fliegen lassen, nicht nur finanzielle Strafen erwarten können. Sie können auch mit einer Gefängnisstrafe belegt werden.


(kbe)