EEG-Umlage fällt weg: Stromzählerstand ablesen, empfehlen Verbraucherschützer

Besonders Haushalte, die mit Strom heizen – also z.B. mit Wärmepumpen – sollten ihren Zähler ablesen, damit die entfallene EEG-Umlage exakt abgerechnet wird.

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(Bild: Verbraucherzentrale NRW)

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Mit dem heutigen 1. Juli entfällt die EEG-Umlage, so wie es mit dem "Osterpaket" der Bundesregierung im April von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Die Energieversorger müssen den Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Gleichzeitig dürfen sie den Arbeitspreis nicht zu diesem Datum verändern. So geht es aus dem "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" hervor.

Die Verbraucherschützer empfehlen den Privathaushalten, den Zählerstand abzulesen und den Wert ihrem Stromanbieter mitzuteilen. Das gelte insbesondere für jene, die mit Strom heizen, also beispielsweise mit Wärmepumpen oder Nachtstromspeichern. Deren Stromverbrauch sei über das Jahr wegen der Heizperiode anders als bei anderen Haushalten ungleichmäßig verteilt. Damit die Stromanbieter nicht wie sonst üblich den Stromverbrauch bis zur Jahresmitte schätzen, sollten sie den Zählerstand übermittelt bekommen.

Die Stromanbieter müssen die abgesenkten Preise voll an die Endverbraucher weitergeben. Die monatlichen Abschläge ändern sich zunächst nicht, die Preissenkung wird mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.

Die EEG-Umlage wurde 2000 eingeführt. Mit ihr sollte der Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken gefördert werden. Die Einnahmen aus der Umlage flossen bisher auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Ihnen erstattet der Bund künftig die Einnahmeausfälle aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (EKF) und finanziert daraus die Förderung erneuerbarer Energien. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null werde der EKF zukünftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet, erläutert die Bundesregierung.

Die EEG-Umlage soll endgültig zum 1. Januar 2023 wegfallen. Mit dem Osterpaket wurde beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant zu entlasten.

(anw)