EMI darf Pink-Floyd-Alben nicht zerstückeln

Der High Court in London teilt die Ansicht der Musiker, nach der die Beschränkungen für den Single-Verkauf in ihrem Plattenvertrag mit EMI auch für den Online-Vertrieb etwa über iTunes gelten.

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Im Rechtsstreit zwischen der Pop-Legende Pink Floyd und dem Major-Label EMI hat der Londoner High Court in einer zentralen Frage die Position der Musiker bestätigt. Die Klausel im Plattenvertrag der Band, nach der die "künstlerische Integrität" der Alben zu wahren sei und Singles nur mit Genehmigung der Band verkauft werden dürften, gelte auch für den Online-Vertrieb, entschied der zuständige Richter nach einer Anhörung am Donnerstag in der britischen Hauptstadt. EMI hatte dagegen den Standpunkt vertreten, dieses Verkaufsverbot für Einzelsongs gelte nur für physische Tonträger. Das Label muss nun die Prozesskosten der Band in Höhe von 40.000 Pfund (44.000 Euro) tragen.

Weitere direkte Konsequenzen habe die Entscheidung des Richters vorerst aber nicht, darauf wies das Label in einer Mitteilung hin. Das Gericht habe zunächst keine Anordnung erlassen, dass EMI den Vertrieb von Einzelsongs etwa über iTunes einstellen müsse. Der Verkauf solle weitergehen. Ein solches Verbot kann im Verlauf des weiteren Verfahrens aber noch kommen. In dem Streit geht es auch um die Höhe der bisher an die Band gezahlten Tantiemen aus dem Online-Geschäft. Nach BBC-Informationen fordert Pink Floyd ausstehende Gelder in Höhe von rund 10 Millionen Pfund (11 Millionen Euro) ein. Dieser Teil des Urteils wurde allerdings nicht veröffentlicht. (vbr)