EU-Datenschützer fordert Roadmap für den transatlantischen Datenschutz

Peter Hustinx, Datenschutzbeauftrager der Europäischen Union, fordert unter anderem eine gründliche Aussprache zur Reichweite eines möglichen transatlantischen Abkommens über Datentransfers und Datenschutz und die Ausarbeitung von Schutzanforderungen.

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Von
  • Monika Ermert

Der Datenschutzbeauftragte der Europäischen Union, Peter Hustinx, fordert in einer aktuellen Stellungnahme eine "Roadmap" für den transatlantischen Datenschutz. Hustinx reagierte mit der Stellungnahme auf den Abschlussbericht der so genannten US-EU High Level Contact Group (HLCG) zu Informationsaustausch, Privatheit und Datenschutz vom vergangenen Sommer. Es müsse ein Fahrplan für die weitere Arbeit der HLCG festgelegt werden, empfiehlt der oberste EU-Datenschützer.

Hustinx fordert unter anderem eine gründliche Aussprache zur Reichweite eines möglichen transatlantischen Abkommens über Datentransfers und Datenschutz und die Ausarbeitung von Schutzanforderungen. Zugleich sollten auf dem Weg zu einem solchen Abkommen mehr Interessengruppen in die Diskussion eingebunden werden. Hustinx fordert mehr Transparenz für die weiteren Debatten; bislang hatte die HLCG hinter verschlossenen Türen gearbeitet. Der Datenschützer setzt sich auch für eine stärkere Einbeziehung des Europäischen Parlamentes ein.

Der Dialog über "transatlantische Strafverfolgung" sei willkommen, wenn er einen klareren Rahmen für den gegenwärtigen und zukünftigen Transfer von Daten abstecke, wird Hustinx in einer Mitteilung (PDF-Datei) seines Büros zitiert. Er erscheine aber auch dafür geeignet, eine massive Weitergabe von Daten im Bereich der Strafverfolgung zu legitimieren, "einem Bereich, der besondere Auswirkungen auf den Bürger hat und deshalb um so mehr nach strengen und verlässlichen Schutzmaßnahmen ruft". Neben der Reichweite nannte Hustinx die Wahl des Rechtsinstruments als besonders diskussionswürdig.

Mit besonderer Sorge blickt der oberste EU-Datenschützer auf stetig neue Forderungen zur grenzübergreifenden Weitergabe von Daten aus Privatunternehmen wie zum Beispiel bei den Flugpassagier- und Banktransaktionsdaten (SWIFT). "Private Akteure sollen auf europäischer wie internationaler Ebene immer mehr systematisch als Informationsquellen von Strafverfolgungsbehörden dienen", heißt es in der Stellungnahme. Mit den Anforderungen aus den USA wüchsen auch die Begehrlichkeiten innerhalb Europas. Diesen Trend sieht Hustinx sehr skeptisch. (Monika Ermert) / (anw)