EU-Datenschützer macht sich für die Netzneutralität stark
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich gegen eine Erlaubnis für Internetprovider ausgesprochen, den Netzverkehr zu überwachen, zu filtern oder anderweitig zu beschränken.
Der europäische Datenschutzbeauftragte [1] Peter Hustinx hat sich gegen eine Erlaubnis für Internetprovider ausgesprochen, den Netzverkehr allgemein zu überwachen. Es dürfe ihnen auch nicht gestattet sein, einzelne Dienste zu filtern, zu blockieren oder anderweitig zu beschränken. Gleichzeitig warb der Niederländer für die Aufrechterhaltung der Netzneutralität. Das Konzept des offenen Internets beruhe darauf, dass Informationen ohne Rücksicht auf Inhalte, Ziel oder Quelle gleichsam unparteiisch übertragen werden sollte, erklärte Hustinx in einer Eingabe [2] (PDF-Datei) an die EU-Kommission im Vorfeld einer möglichen Konsultation [3] zur Netzneutralität. Eine "ernsthafte politische Debatte" über dieses Prinzip müsse sicherstellen, dass die Kommunikationsvertraulichkeit der Nutzer effektiv geschützt werde.
Bestimmte Kontrolltechniken wie "Deep Packet Inspection [4]" oder andere Formen des Netzwerkmanagements könnten stark in die Privatsphäre eingreifen, sorgt sich der Datenschützer. Davon sei vor allem auszugehen, wenn diese den Inhalt der Online-Kommunikation einschließlich gesendeter oder empfangener E-Mails, besuchter Webseiten oder heruntergeladener Dateien offenbarten. Derartige tiefe Einschnitte in ein Grundrecht müssten auf jeden Fall vermieden werden.
Hustinx ermuntert die Kommission und die europäischen Gesetzgeber, aktiver eine angemessene Linie in derartigen Grundfragen der Netzpolitik zu entwickeln. An einem runden Tisch unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sei zu klären, wie die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen auf der Basisebene des Internets gelten sollten. Dabei müssten Orientierungshilfen gegeben werden, wann Techniken zum Netzwerkmanagement eine reibungslose Übertragung von Datenpaketen darstellten oder rein zu Sicherheitszwecken durchgeführt würden und so legitim seien. Weiter sei herauszuarbeiten, in welchen Fällen ein Nutzer zum Filtern bestimmter Anwendungen wie Filesharing zumindest seine Zustimmung erteilen müsste. Datenschutzgarantien seien dabei unbedingt einzuhalten.
Abhängig von den Ergebnissen einer solchen Sondierung könnten sich Hustinx zufolge zusätzliche gesetzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzneutralität als nötig erweisen. In diesem Fall sollte die Kommission auch politische Maßnahmen zur Stärkung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorschlagen, rät der Experte. Zugangsanbieter müssten unter anderem verpflichtet werden, nicht überwachte Verbindungswege zu offerieren. Die Brüsseler Kommission hatte im April eine Mitteilung zum offenen Internet veröffentlicht, in der sie zusätzliche Regulierungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Netzneutralität ins Spiel bringt. Zunächst soll das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) aber eine umfassende Studie zu diesem Themenbereich vorlegen. (jk [5])
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[1] http://www.edps.europa.eu/
[2] http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2011/11-10-07_Net_neutrality_EN.pdf
[3] https://www.heise.de/news/EU-Kommission-gibt-Studie-zur-Netzneutralitaet-in-Auftrag-1230525.html
[4] https://www.heise.de/news/CFP-Proteste-gegen-Kundenbespitzelung-durch-Provider-209814.html
[5] mailto:jk@heise.de
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