EU-Finanzminister beschließen niedrigere Steuern für E-Books

(Bild: dpa, Frank Rumpenhorst)
Die EU-Finanzminister haben sich darauf geeinigt, einen Vorschlag der EU-Kommission anzunehmen, elektronische Publikationen niedriger besteuern zu dürfen.
Elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften können in Europa künftig niedriger besteuert und damit billiger werden. Die EU-Finanzminister einigten sich am Dienstag in Luxemburg darauf, einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission anzunehmen. Die Brüsseler Behörde hatte vorgeschlagen, es den EU-Ländern künftig freizustellen, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz für Printmedien auch etwa für E-Books anwenden.
Bislang gilt in Europa ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bei elektronischen Publikationen. Für gedruckte Bücher und journalistische Erzeugnisse können die Staaten hingegen einen ermäßigten Mindestsatz von 5 Prozent anwenden. In Deutschland werden für E-Books 19 Prozent und für gedruckte Produkte 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Verleger hatten gefordert, dies anzugleichen. Die EU-Staaten können nun künftig zwischen den Standardsteuersätzen und ermäßigten Sätzen wählen.
Das EU-Parlament hatte dem Vorschlag der Kommission bereits vor gut einem Jahr zugestimmt [1]. Die geänderte Direktive [2] tritt in Kraft, sobald sie in allen EU-Sprachen veröffentlicht wurde. (anw [3])
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[2] http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/10/02/electronic-publications-council-agrees-to-allow-reduced-vat-rates/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Electronic+publications%3a+Council+agrees+to+allow+reduced+VAT+rates
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