EU-Freihandelsabkommen mit den USA: Audiovisuelle und Online-Dienste sollen außen vor bleiben

Der Ausschluss audiovisueller Inhalte aus den Verhandlungen zum Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) steht möglichen Maximalforderungen der US-Unterhändler im Bereich Urheberrecht entgegen.

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Von
  • Monika Ermert

Das Europaparlament in Strasbourg

(Bild: Europaparlament)

Der Ausschuss Internationaler Handel im Europäischen Parlament hat sich am heutigen Donnerstag in Brüssel erwartungsgemäß mehrheitlich für den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA ausgesprochen (23 Ja-, 5 Nein-Stimmen, eine Enthaltung). Eine knappe Mehrheit (14 Ja, 11 Nein, 5 Enthaltungen) will audiovisuelle Dienste samt Onlinediensten ausschließen. Der Vorsitzende des Ausschusses, Vital Moreira (S&D), der gegen die Einschränkung stimmte, sagte, dieses Votum könne vom Plenum noch gekippt werden.

Der Ausschluss audiovisueller Inhalte aus den Verhandlungen zum Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) steht möglichen Maximalforderungen der US-Unterhändler im Bereich Urheberrecht entgegen. Mitte März hatten einige Nicht-Regierungsorganisationen gefordert, Geistiges Eigentum insgesamt von der Tagesordnung der Verhandlungen für das Abkommen zu nehmen. Moreira warnte demgegenüber davor, von vornherein einzelne Bereiche für nicht verhandelbar zu erklären. Das könnte im Gegenzug dazu führen, dass die USA aus Sicht der EU wichtige Themen ausschließe, etwa im Bereich Transport oder Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen.

Content ist laut Moreira der einzige Bereich, den der Handelsausschuss vom Verhandlungsmandat ausnehmen wollte. Das Gros der rund 200 Änderungsvorschläge – etwa solche, die den scharfen Kontrast im Datenschutz zwischen beiden Rechtssystemen betont sehen wollten – lehnte die Ausschussmehrheit ab. Moreira verteidigte seinen Entwurf mit dem Hinweis, die verfassungsmäßigen Grenzen der Gemeinschaft seien ausreichend gewürdigt. Einige Änderungswünsche der Fraktionen der Sozialdemokraten, Grünen und Linken hatte auch darauf gepocht, Standards im Bereich Arbeitsrecht und Ökologie zu verteidigen.

Das Parlament, das in seiner Plenarsitzung im Mai noch einmal Hand an die Entschließung legen kann, habe an sich gar kein Stimmrecht, wenn es um die Mandatierung der Europäischen Kommission als Verhandlungsführerin mit den USA geht. Durch die Entschließung wolle es dem Rat und der Kommission aber seine Eckpunkte frühzeitig signalisieren. Die Kommission habe auch bereits zugesagt, den Ausschuss sowohl vor als auch nach den einzelnen Verhandlungsrunden ausführlich zu informieren, versicherte Moreira.

Laut Moreira ist das ein Novum. So werde damit nicht zuletzt auf das Scheitern des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) reagiert, dem das Parlament nach mehrjährigen Verhandlungen nicht zugestimmt hatte. Auf Fragen von Journalisten nach der Transparenz versicherte Moreira, die Sitzungen des Ausschusses seien öffentlich. Änderungsvorschläge, die über Moreiras Empfehlung hinausgehen, die Diskussion mit Vertretern der Wirtschaft, Umweltgruppen und Gewerkschaften zu suchen und für "öffentliche Unterstützung zu werben", wurden von der Ausschussmehrheit jedoch abgelehnt.

Moreira sagte gleichzeitig, Vertraulichkeit und Informationsbedürfnisse müssten ausbalanciert werden. "Natürlich verhandelt niemand bei laufendem Webstream." Er hoffe immerhin, dass die USA weniger strikt bei der Weitergabe von Informationen aus den Verhandlungen seien als bei ACTA. Das berechtigt nicht gerade zur Hoffnung, dass die EU Transparenz einfordern oder gar zur Bedingung machen will.

Im Juni will der Rat der Wirtschaftsminister über das Verhandlungsmandat entscheiden. Bereits im Juli soll erstmals verhandelt werden. (anw)