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EU-Klage wegen Vorratsdatenspeicherung liegt vor

Andreas Wilkens

Der Bundesregierung liegt nun die im Mai angekündigte Klage der EU-Kommission wegen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor.

Der Bundesregierung liegt nun die Ende Mai von der EU-Kommission angekündigte Klage [1] vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Das berichtet [2] Spiegel online unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Die EU-Kommission erwarte keine rückwirkenden Strafzahlungen, falls das Gericht Deutschland verurteilt. Die Bundesregierung hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, nachdem das Bundesverfassungsgericht das erste Gesetz dazu gekippt [3] hatte, nicht in deutsches Recht umgesetzt, weil sich Union und FDP nicht einigen können.

Der Europäische Gerichtshof muss sich auch mit einer Klage aus Irland befassen und klären, ob die Richtlinie mit EU-Recht vereinbar ist. Der Schriftsatz mit der Aufforderung des irischen High Court sei nun beim EuGH eingetroffen, heißt es in dem Bericht. Die Iren wollen auch wissen, ob die Umsetzung einer EU-Richtlinie in ein nationales Gesetz vereinbar mit der Europäischen Charta für Menschenrechte sein muss. Auch die EU-Kommission selbst hegt Bedenken. Wegen der massiven Kritik hat sie Änderungen zugesagt. So sollen die Grundrechte stärker berücksichtigt werden. (anw [4])


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https://www.heise.de/-1646949

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[1] https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-Bruessel-klagt-gegen-Berlin-1587599.html
[2] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-die-klagen-sind-da-a-845162.html
[3] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-legt-Huerde-fuer-kuenftige-Vorratsdatenspeicherung-hoch-944021.html
[4] mailto:anw@heise.de