EU-Kommission bewilligt Datenexport nach Großbritannien

Die EU-Kommission stellt sich ausdrücklich gegen das EU-Parlament, das sich aus Sorge um zu viel Überwachung gegen das Vorhaben ausgesprochen hatte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 19 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Joerg Heidrich

Die Europäische Kommission hat den grenzüberschreitenden Export von Daten nach Großbritannien im Rahmen eines Angemessenheitsbeschlusses genehmigt. Damit bescheinigt die Kommission dem aus der EU ausgeschiedenen Land ein Datenschutzniveau, das im Wesentlichen dem in der EU entspricht. Also dürften personenbezogene Daten ungehindert über den Ärmelkanal exportiert werden.

Die Kommission stellt sich damit explizit gegen das EU-Parlament, das sich aus Sorge um zu viel Überwachung gegen den Beschluss ausgesprochen hatte. Das Parlament hatte mit Beschluss Ende Mai dieses Jahres die Behörde Ursula von der Leyens aufgefordert, das Vorhaben zu überarbeiten. Vorher müssten unbedingt die britischen Praktiken bei der Massenüberwachung sowie bei der Weitergabe von Daten auf Basis internationaler Abkommen geklärt werden. Diese Bitte berücksichtigte die Kommission aber nun explizit nicht.

Konkret hat die EU-Kommission zwei Angemessenheitsbeschlüsse getroffen (PDF), einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Angemessenheitsbeschlüsse gibt es beispielsweise auch für die Schweiz, Kanada oder Israel. Ausgenommen sind von dieser Freizügigkeit lediglich Datenübermittlungen für die in Großbritannien praktizierte Einwanderungskontrolle. Neu bei derartigen Entscheidungen ist, dass beide Angemessenheitsbeschlüsse auf vier Jahre begrenzt sind.

Auf Seiten der EU führte die Kommissions-Vizepräsidentin für Werte und Transparenz Věra Jourová die Verhandlungen, die sich bereits für den vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärten Privacy Shield verantwortlich zeichnete. Sie habe die Bedenken von Parlament, den Mitgliedstaaten und vom Europäischen Datenschutzausschuss "aufmerksam zur Kenntnis genommen". Falls sich in Großbritannien die rechtlichen Gegebenheiten ändern, werde sie "sofort eingreifen", erklärte Jourová.

Datenerhebungen durch britische Nachrichtendienste unterliegen ohnehin der vorherigen Genehmigung durch ein unabhängiges Rechtsorgan. Wer sich unrechtmäßiger Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt sieht, könne dagegen Klage beim Investigatory Powers Tribunal (Gericht für Ermittlungsbefugnisse) einreichen. Kurz vor Abschluss steht auch ein Verfahren zur Annahme der Angemessenheitsentscheidung für Südkorea. Das Verfahren wurde Mitte Juni 2021 eingeleitet.

(anw)