EU-Kommission erkennt das Datenschutzabkommen mit den USA an

Trotz der Einwände des Europäischen Parlaments segnet die Kommission das Prinzip des "Sicheren Hafens" ab.

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Von
  • Florian Rötzer

Obgleich das Europäische Parlament am 5. Juli eine Nachbesserung des Abkommens der EU mit den USA über den Austausch von persönlichen Daten nach dem Prinzip des Sicheren Hafens verlangt hatte, steht offenbar die Kommission so unter Druck, dass sie gestern beschlossen hat, das im März erzielte Abkommen trotzdem anzuerkennen, so dass die Mitgliedsstaaten sie innerhalb von 90 Tagen umsetzen müssen. Die Kommission ist der Meinung, dass es dem Parlament mit den Einwänden nicht ganz so wichtig war und sagt, es habe nicht zum Ausdruck gebracht, dass "die Kommission die ihr zukommende Macht überschreiten würde, wenn sie das Abkommen annimmt."

Der für den Binnenmarkt und den Datenschutz zuständige EU-Kommissar Frits Bolkenstein bezeichnet das Abkommen als "sehr positiv": "Es stellt einen Rahmen dar, durch den die in die USA gelieferten persönlichen Daten besser geschützt sein werden, während gleichzeitig der Datenaustausch für EU- und US-Unternehmen erleichtert wird." Die europäische Richtlinie über den Schutz persönlicher Daten, die 1998 in Kraft getreten ist, aber keineswegs in allen Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, bereits umgesetzt ist, schreibt vor, dass keine persönlichen Daten von EU-Bürgern in andere Länder gelangen und dort verarbeitet werden dürfen, die nicht entsprechende Maßnahmen vorgesehen haben.

Auch der Schweiz und Ungarn wurde zugesprochen, dass sie mit der EU-Datenschutzrichtlinie vergleichbare Regelungen hätten, weswegen in diese Länder persönliche Daten von EU-Bürgern exportiert werden dürfen. Verhandelt werde im Augenblick noch mit Australien, Kanada und Japan.

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