EU-Kommission fordert Informationen von Temu und Shein

Die chinesischen Marktplatz-Betreiber Temu und Shein müssen binnen zwei Wochen umfassend Auskunft zu umstrittenen Geschäftspraktiken geben.

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Screenshot von shein.de

Ein Blick auf die Shein-Website: Obacht, Sommerschlussverkauf!

(Bild: Shein)

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Die EU-Kommission verlangt von den Shopping-Plattformen Temu und Shein formell Auskünfte zu verschiedenen umstrittenen Praktiken. Bis zum 12. Juli müssen die beiden chinesischen Anbieter Auskunft geben, wie sie ihren Verpflichtungen unter dem Digital Services Act (DSA) nachkommen. Der schreibt für Marktplätze im Netz Regeln vor, die beachtet werden müssen, etwa zu Empfehlungssystemen und manipulativer Oberflächengestaltung. Genau zu diesen sogenannten Dark Patterns will die EU-Kommission nun weitere Auskünfte. Zudem sollen die Anbieter Auskunft zu ihren Meldemechanismen für möglicherweise illegale oder anderweitig fehlerhafte Angebote auf ihren Plattformen herausgeben. Auch zum Kinder- und Jugendschutz und zu Händlern verlangt die Aufsichtsbehörde genaue Informationen.

Teilweise gehen diese Anforderungen auf von Verbraucherschützern zusammengetragene Informationen zurück. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Temu-Betreiber Whaleco im März abgemahnt, die Firma gab im Mai eine Unterlassungserklärung ab. Weitere europäische Verbraucherschutzorganisationen leiteten ebenfalls Schritte ein. Shein wurde ebenfalls vom vzbv abgemahnt und gab im Mai ebenfalls eine Unterlassungserklärung ab. Allerdings können die Verbraucherorganisationen nur einen vergleichsweise kleinen Teil der DSA-Regeln von den Anbietern einfordern, für die eigentliche Durchsetzung des Digital Services Act sind Aufsichtsbehörden zuständig.

Deren Durchgriffskompetenzen sind dafür weitgehend: Sie dürfen interne Dokumente abfordern, Zeugen vernehmen und notfalls sogar Hausdurchsuchungen durchführen lassen. Bei Nichtbeachtung der DSA-Vorschriften, falschen oder fehlenden Auskünften drohen empfindliche Strafzahlungen, die auch vom Umsatz abhängen.

Die EU-Kommission hatte Temu erst Ende Mai 2024 als "sehr großen Anbieter" (VLOP) eingestuft. Shein wurde bereits Ende März als VLOP eingestuft. Nach der offiziellen VLOP-Feststellung durch die Kommission verbleiben den Anbietern vier Monate Zeit, um den DSA-Regeln vollständig zu entsprechen. Diese Übergangsfrist läuft in beiden Fällen derzeit noch. Allerdings hat die EU-Kommission in den vergangenen Wochen bereits deutlich gemacht, gerade bei Plattformen, über die teilweise auch lebensgefährliche und illegale Waren vertrieben würden, nicht sehr geduldig sein zu wollen.

(anw)