EU-Kommission schaut der GEZ auf die Finger

Die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof nehmen die Vergabepraxis der Öffentlich-Rechtlichen und ihrer Gebührensammler unter die Lupe.

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Der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) droht nach der "Puff-Affäre", wie der Kölner Express den Skandal um die Bestechung von GEZ-Mitarbeitern nannte, neuer Ärger: Dieses Mal gerät die GEZ ins Visier der EU-Kommission, die die GEZ-Praxis bei der Vergabe von Großaufträgen untersucht. Wie der Spiegel in seiner neuen Ausgabe berichtet, prüft die Kommission die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens. Die europäischen Wettbewerbshüter beschäftigen sich mit der Frage, ob die GEZ als öffentliches Unternehmen zu gelten hat. Dann nämlich müssten die Rundfunkgebühreneintreiber ihre Großaufträge europaweit ausschreiben, was offenbar nicht immer geschehen ist. Bereits im Oktober 2006 ist bei der Bundesregierung ein entsprechendes Mahnschreiben der Brüsseler eingegangen, wie das Bundeswirtschaftsministerium nun bestätigte.

Ein Reinigungsunternehmen aus Nordrhein hatte sich beschwert, nachdem ein Großauftrag über mehr als 400.000 Euro trotz des günstigeren Angebots an einen Mitbewerber gegangen war. Eine europaweite Ausschreibung des Auftrags habe die GEZ seinerzeit nicht für nötig gehalten, heißt es. Die Reinigungsfirma hatte daraufhin geklagt. Die GEZ und ihre Auftraggeber argumentieren, die Gebührenfinanzierung sei nicht staatlich, weshalb die GEZ nicht als öffentlicher Auftraggeber gelte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte offenbar Zweifel an dieser Auslegung und beschloss im Juli vergangenen Jahres, den Fall an den den Europäischen Gerichtshof zu übergeben.

Die EU-Richter müssen nun entscheiden, ob die indirekte Finanzierung über eine gesetzlich geregelte Gebühr mit einer direkten staatlichen Finanzierung im Sinne des Vergaberechts gleichzusetzen ist und ob sich daraus weitere Konsequenzen für die Vergabepraxis der GEZ ergeben. Sollte der EuGH zu diesem Schluss kommen, hätte das weitreichende Konsequenzen auch für die Auftragsvergabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. (vbr)