EU-Kommission strebt Partnerschaften zwischen Privatunternehmen und Strafverfolgern an

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Internet Service Providern und Strafverfolgern entwickelt die EU-Kommission derzeit ein Modellabkommen.

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  • Monika Ermert

Die EU-Kommission arbeitet an einem Modellabkommen für die Zusammenarbeit zwischen privaten Unternehmen und Strafverfolgern. Das sagte ein EU-Vertreter auf der Tagung des Europarats zur Cybercrime Convention in Straßburg. Die Arbeiten an dem Modellabkommen seien eine Folge der Beschlüsse des Innen- und Justizrats der EU vom November des vergangenen Jahres zu einer konzertierten Strategie gegen Cybercrime. Darin hatte der EU-Rat die vom Europarat zuvor beschlossenen Richtlinien für eine freiwillige Zusammenarbeit zwischen Internet Service Providern und Strafverfolgern aufgegriffen.

Im Kampf gegen Cybercrime müsse es unbedingt eine Partnerschaft zwischen öffentlichen und privaten Organisationen geben, meinten auf der Tagung auch Unternehmensvertreter wie zum Beispiel von Microsoft. Allerdings ist noch umstritten, wie die Zusammenarbeit aussehen soll. Radomir Jansky von der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit forderte etwa mehr Verbindlichkeit für solche Richtlinien anstelle der jetzigen Freiwilligkeit. Überlegt werde auch noch, ob im geplanten EU-Modellabkommen Schwerpunkte wie zum Beispiel auf den Kampf gegen Bot-Netze oder den gegen Inhalte wie Kinderpornographie gelegt werden sollen.

Die Interessen zwischen den Partnern seien zu unterschiedlich, sagte Fabien Lang von der Internet-Beschwerdestelle der franzöischen Polizei, die sich um Kinderpornographie kümmert und seit Januar auch um andere inkriminierte Inhalte sowie um Betrugsfälle. Die französischen Behörden haben sich mit dem französischen Providerverband AFA über die Umsetzung der Richtlinien des Europarates verständigt. Sie betreiben die Beschwerdestelle gemeinsam. Überdies arbeiten die französischen Behörden mit der AFA aktuell auch an einer Regelung für die Blockierung kinderpornographischer Webseiten. Lang forderte auch, dass der Zugang der Strafverfolger zu den Daten von Providern französischer Kunden, die im Ausland sind, erleichtert werden müsse.

Mike Haley, Chef der Verbraucherschutz-Gruppe beim britischen Office of Fair Trade, warnte vor zu unflexiblen Vereinbarungen zwischen Industrie und Behörden. Diese könnten die Zusammenarbeit mit verschiedenen Typen von Unternehmen erschweren. Zudem reichten europäische oder gar nationale Vereinbarungen kaum aus, es müsse global gedacht werden. Haley befürwortet die Zusammenarbeit beim Training von Verantwortlichen und Netzwerke mit klaren Ansprechpartnern. Es müsse geprüft werden, was die Beteiligten von den Richtlinien des Europarats erwarten und ob die Richtlinien Verbreitung fänden. Dem London Action Plan, der sich dem Kampf gegen Spam verschrieben hat, sind fast 40 Behörden und private Unternehmen aus über zwanzig Ländern beigetreten.

Zur Tagung des Europarats zur Cybercrime Convention siehe auch:

(Monika Ermert) / (anw)