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EU-Kommission widerspricht Zweifel an der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht

Monika Ermert

Auf 20 Seiten geht die Generaldirektion Handel auf die Kritik von Wissenschaftlern am umstrittenen Anti-Piraterieabkommen ein.

In einer ausfĂŒhrlichen Stellungnahme [1] (PDF-Datei) widerspricht die Generaldirektion Handel der EU-Kommission der Kritik einer Gruppe europĂ€ischer Wissenschaftler am umstrittenen Anti-Piraterieabkommen ACTA. Diese hatten im Januar alle EU-Institutionen aufgefordert [2], das von den EU, der USA, Japan und acht weiteren Partnern hinter verschlossenen TĂŒren verhandelte Abkommen nicht ohne weitere Änderungen zu verabschieden.

Die EU-Kommission teilt nur in einer Hinsicht die Kritik, dass ACTA ĂŒber geltendes EU-Recht hinausgehe: Bislang sei es in der EU nicht gelungen, strafrechtliche Maßnahmen gegen die Verletzung geistigen Eigentums zu vereinheitlichen. Doch gelte hier wie fĂŒr ACTA insgesamt, dass das Anti-Piraterieabkommen keine GesetzesĂ€nderung erfordere. Ansonsten widersprechen die Kommissionsjuristen in ihrer 20-seitigen Stellungnahme vehement den Argumenten der Wissenschaftler. ACTA stimme völlig mit einschlĂ€gigem EU-Recht ĂŒberein, schreibt die Generaldirektion Handel, "auch wenn es nicht in den genau gleichen Worten abgefasst ist".

Die Schrankenregelungen, also EinschrĂ€nkungen der AnsprĂŒche der Rechteinhaber zugunsten der Öffentlichkeit, seien in der EU sicherlich prĂ€ziser gefasst als im ACTA-Text, meint die EU-Kommission. Der Allgemeinheitsgrad sei aber normal fĂŒr internationale Verhandlungen. FĂŒr das Kapitel zur digitalen Welt und die dort angemahnten Schranken etwa schreibt die Kommission, dass in diesem Bereich die nationale Gesetzgebung eben einfach noch zu unterschiedlich gewesen sei. Die EU mĂŒsse aber keine GesetzesĂ€nderungen vornehmen. Ähnlich hatte sich kĂŒrzlich der zustĂ€ndige Behördenchef in den USA geĂ€ußert, der gerne den US-Kongress draußen halten möchte.

Auf die Mehrzahl der sachlichen EinwĂ€nde geht die Generaldirektion Handel mit ausfĂŒhrlichen juristischen Argumenten ein. Einige Bedenken versucht die Kommission damit zu zerstreuen, dass die entsprechenden ACTA-Bestimmungen optional sind: Die Verfolgung von Camcording in Kinos bleibt optional, eine Regel zur Herausgabe von Kundendaten innerhalb der ACTA-Unterzeichnerstaaten ist ebenfalls ins Ermessen der ACTA-Partner gestellt, und sie entscheiden darĂŒber, wie sie zivilrechtliche AnsprĂŒche bei Patentverletzungen gestalten. Auf der anderen Seite nehmen die Kommissionsjuristen immer wieder mal Zuflucht zu allgemeinen Schutzklauseln im ersten Kapitel oder der PrĂ€ambel, etwa wenn es um die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit dessen geht, was mit Raubkopien und FĂ€lschungen geschehen soll oder auch wenn es um Verfahrensrechte fĂŒr die Betroffenen geht.

Professor Axel Metzger [3] von der UniversitĂ€t Hannover, der die ErklĂ€rung der Wissenschaftler koordiniert hatte, schreibt in einer ersten Reaktion: "Es ist bezeichnend fĂŒr die rechtspolitisch einseitige Ausrichtung der zustĂ€ndigen DG Trade (Generaldirektion Handel, Red.), dass man bei den Ausnahmen und Rechtsschutzgarantien angesichts der verschiedenen Rechtstraditionen nicht auf eine Einigung gedrĂ€ngt hat, wĂ€hrend bei der weiteren VerschĂ€rfung der Durchsetzungsmaßnahmen ohne weiteres ein Konsens der ACTA-Staaten möglich war. Sanktionen ohne Rechtsschutzgarantien sind unausgewogen. Die Vorgehensweise ist inakzeptabel."

Die Reaktion der Kommission zeigt nach Ansicht Metzgers, dass die Wissenschaflteer mit ihrer Kritik ins Schwarze getroffen hĂ€tten. "Offenbar sorgt man sich bei der Kommission mittlerweile auch, ob ACTA in Europa wirklich mehrheitsfĂ€hig ist." Wenn die Kommission jetzt bei allen kritischen Punkten eine möglichst restriktive Auslegung vorschlage, drĂ€nge sich natĂŒrlich die Frage auf, warum sie nicht gleich fĂŒr engere Regeln bei ACTA gefochten habe.

Das EU-Parlament muss dem ACTA-Abkommen noch zustimmen. Doch bislang hat die EU-Kommission als Ganzes die Endfassung des Textes offenbar noch nicht verabschiedet. Laut Beobachtern soll der Zeitverzug vor allem der Erstellung der Sprachfassungen geschuldet sein. (anw [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1235004

Links in diesem Artikel:
[1] http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2011/april/tradoc_147853.pdf
[2] https://www.heise.de/news/Experten-ACTA-widerspricht-EU-Recht-1172678.html
[3] http://www.iri.uni-hannover.de/lehrstuhl-prof-metzger.html
[4] mailto:anw@heise.de