EU: Megapixellimit für Fotokameras ab 2016

EU-Richtlinien haben schon Glühbirnen und leistungsstarken Staubsaugern den Garaus gemacht. Zukünftig reguliert die EU-Kommission auch die Kamera-Industrie. Über eine Begrenzung der Bildauflösung soll Strom gespart werden.

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EU-Verordnung: Generelles Megapixellimit soll Energie sparen

(Bild: EU)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Sascha Steinhoff

Um die auf dem EU-Gipfel von 2014 definierten Klimaziele zu erreichen, greift die Europäische Union zu ungewöhnlichen Mitteln. Ab 2016 soll es für die Auflösung von Kameras eine Obergrenze geben. Damit will man den Energie- und Ressourcenverbrauch von Digitalkameras begrenzen. Ähnliche EU-Richtlinien haben in der jüngeren Vergangenheit schon zu einem restriktiv umgesetzten Handelsverbot für Glühbirnen geführt. Die Leistungsaufnahme von Staubsaugern wurde zum 1.September 2014 auf 1600 Watt begrenzt. Seit 2015 ist auch die Warmhaltefunktion von Kaffeemaschinen genau geregelt.

Die immer höheren Auflösungen von Kameras stehen schon länger in der Kritik, weil nicht selten Auflösungen von den Kameraherstellern künstlich aufgeblasen werden. Derzeit liegt der Spitzenwert für Vollformatkameras beispielsweise bei Canon bei 50 Megapixel. Ein Sensor mit 120 Megapixeln ist zumindest als Protoyp schon länger verfügbar. Obwohl die Kunden diesen Auflösungswettllauf offensichtlich nicht durchgehend goutieren, setzt die Kamera-Industrie bisher bei neuen Kameragenerationen vor allem auf einen Zuwachs an Auflösung. Die hiermit zwangsläufig einhergehenden großen Bilddateien sind erhebliche Ressourcenfresser. Wer eine neue Kamera erwirbt, muss daher häufig auch seinen Computer aufrüsten oder austauschen, Der Zuwachs an Auflösung stellt entsprechende Anforderungen an CPU, GPU und Massenspeicher. Für deren Produktion und Betrieb müssen wiederum erhebliche Energiemengen aufgewendet werden.

Für Kameras, die ab dem 01.Januar 2016 in den Handel kommen, gibt die Europäische Union daher eine verbindliche Auflösungshöchstgrenze vor, die sich an der Fläche des Bildsensors orientiert. Ein Quadratmillimeter aktiver Sensorfläche darf maximal 30.000 Bildpunkte auflösen. Aus dieser fest vorgegebenen relativen Auflösung kann man dann die absolute Gesamtauflösung für die jeweilige Chipgröße berechnen. Für das beliebte Kleinbildformat (24 mm × 36 mm = 864 mm2) ergibt sich beispielsweise eine maximale Gesamtauflösung von 25,92 Megapixeln.

Nach dem Stichtag dürfen Kameras mit einer höheren Auflösung innerhalb des Gemeinschaftsgebietes nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Von der neuen Richtlinie sind übrigens nur Kameras für den terrestrischen Gebrauch betroffen. Es gibt Ausnahmen für Astrofotografen, weil sich dort hinter jedem Bildpunkt ein noch unbekannter Stern verbergen kann. Fotohändler haben schon angekündigt, dass sie besonders hochaufgelöste Kameras zukünftig als Astro-Kameras verkaufen werden. In der Vergangenheit wurde das Handelsverbot von Glühbirnen schon mit einem ähnlichen Trick erfolgreich ausgehebelt. Dafür wurden Glühbirnen alternativ als "stoßfeste Spezialglühlampen" oder gar als "Heizkörper mit Leuchtfunktion" deklariert.

[Update 02.04.2015:] Liebe Leser, die Informationen zu den Glühbirnen, Kaffemaschine und Staubsaugern sind korrekt. Bisher gibt es allerdings keine Hinweise, dass die EU auch Bildauflösungen limitieren wird. Kommen Sie gut in den April. (sts)