EU-Minister beschließen digitale Signatur

Die 15 EU-Staaten haben sich heute einstimmig auf Grundregeln für digitale Signaturen geeinigt.

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Von
  • Norbert Luckhardt

Die 15 EU-Staaten haben sich heute einstimmig auf Grundregeln für digitale Signaturen geeinigt. Die entsprechende Richtlinie wurde nach Berichten von EU-Diplomaten in Brüssel bei einem Treffen der Fachminister beschlossen.

Die Regeln sollen das Benutzen digitaler Signaturen und deren gesetzliche Anerkennung vereinfachen -- insbesondere im grenzüberschreitenden E-Commerce, aber auch beim elektronischen Schriftverkehr mit Behörden. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Siegmar Mosdorf, sagte in einer öffentlichen Aussprache der Minister, über E-Commerce könnten auch kleinere und mittlere Unternehmen auf den Weltmarkt gehen. Europa dürfe diesen Bereich nicht überregulieren: "Wenn wir die Flexibilität erhalten, dann gibt es viele Chancen, neue Arbeitsplätze zu schaffen".

Die EU-Richtlinie sieht daher neben einer "fortgeschrittenen" Signatur mit hohen Sicherheitsanforderungen auch eine einfachere Variante vor, die weniger stark reglementiert ist. Die fortgeschrittene Signatur entspricht in weiten Teilen der gesetzeskonformen Signatur nach dem deutschen Signaturgesetz. Sie soll in rechtlicher Hinsicht künftig der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt werden und vor Gericht unbedingt als Beweis gelten. Die einfachere -- und daher auch preiswertere -- Variante unterliegt hingegen weiterhin der freien Beweiswürdigung der Richter; allerdings dürfen diese sie nicht allein auf Grund der elektronischen Form ablehnen. (nl)