Kein Futter für Grok? Datenschützerklage gegen X wegen KI-Training mit EU-Daten

Meta wurde bereits ein Riegel bei der Verwendung von EU-Daten fürs KI-Training vorgeschoben, nun könnte Twitter/X folgen: Irlands Datenschützer klagen nämlich.

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X-Logo und Musks Gesicht

(Bild: Angga Budhiyanto/Shutterstock.com)

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Irlands Datenschutzbehörde DPC zieht wegen Datenschutzbedenken gegen die Twitter International Unlimited Company, die Betreibergesellschaft hinter dem sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter), vor Gericht. Stein des Anstoßes sei demnach, dass X ungefragt Daten von EU-Nutzern zum Training der KI Grok gesammelt und verwendet haben soll. In ihrer am Dienstag vor dem irischen High Court eingereichten Klage beantragen die Datenschützer, dass die Verwendung dieser personenbezogenen Daten verboten, ausgesetzt oder zumindest eingeschränkt werden soll.

X sei seinen Datenschutzverpflichtungen aus der DSGVO nicht nachgekommen, monieren die Datenschützer laut Bericht der Irish Times. Auch der im August geplante Start der nächsten Version von Grok – mutmaßlich dann mit EU-Nutzerdaten im verwendeten Trainingsmaterial – bereite den Aufsehern Sorge. Die Aufforderung, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzustellen oder zumindest die Veröffentlichung der nächsten Grok-Version zu verschieben, habe das soziale Netzwerk abgelehnt.

X habe zwar Abhilfen eingeführt wie einen Opt-Out-Mechanismus, den es zu Beginn der Datensammlung noch nicht gegeben habe. Allerdings sei die Verarbeitung der Daten einer großen Zahl von Nutzer weitergelaufen und laufe auch noch weiter, ohne dass der Schutz rechtzeitig und wirksam gewährleistet werde, wie von der DSGVO verlangt. Weil die Lage dringlich sei, hätten sich die Datenschützer für den Gang vor Gericht entschieden. Ebenfalls wollen sie dem Europäischen Datenschutzausschuss den Fall zur Prüfung vorlegen. Die DPC ist in diesem Fall federführend, weil X seine EU-Zentrale in Irland hat.

Sprecher von X wiesen die Vorwürfe zurück. "Die von der irischen Datenschutzbehörde beantragte Anordnung ist ungerechtfertigt, übermäßig weit gefasst und wählt X ohne jede Begründung aus", heißt es in einem Tweet des "Global Government Affairs Teams" des Unternehmens. Letztlich würde sich die gerichtliche Anordnung nicht nur auf Grok, sondern auf alle KI-Modelle erstrecken, die X/Twitter einsetze. Das könnte die Gewährleistung der Sicherheit auf der Plattform und auch die Möglichkeit, X überhaupt in der EU anzubieten, beeinträchtigen. Außerdem habe X seit Ende 2023 völlig transparent mit den Aufsichtsbehörden zusammengearbeitet, Nutzer über die Verwendung von Daten zum KI-Training informiert und Kontrollmöglichkeiten über die eigenen Daten geschaffen.

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Wie die DPC am Donnerstagabend mitteilte, hat sich X gegenüber der Behörde inzwischen bereiterklärt, die Verarbeitung der europäischen Nutzerdaten für Grok vorerst auszusetzen.

Im September 2023 hatte X die geänderten Datenschutzrichtlinien eingeführt, in denen sich das Unternehmen die Verwendung von Nutzerdaten fürs KI-Training einräumt. Die Opt-Out-Möglichkeit wurde allerdings erst im Juli bekannt. In der Browseransicht findet man sie nach Login über das Dropdown-Menü unter "Mehr" zu Einstellungen und Datenschutz > Datenschutz und Sicherheit > Grok. Alternativ per Klick auf diesen Link.

Zuvor wollte auch schon Konkurrent Meta standardmäßig in der EU Daten fürs KI-Training sammeln, kam damit aber nicht durch. Nach Protesten hatte die irische Data Protection Commission (DPC) dem ganzen einen Riegel vorgeschoben. Neue KI-Modelle will Meta erst einmal nicht in der EU anbieten.

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Überschrift geändert.

(axk)