EU-Parlamentsausschuss billigt Verbot anonymer Online-Zahlungen
Die Neufassung der europäischen Anti-Geldwäsche-Richtlinie soll anonyme Zahlungsmöglichkeiten erheblich einschränken und wird wohl auch eine Vorratsdatenspeicherung für den elektronischen Geldverkehr einführen.
Der Innenausschuss (LIBE) und der Wirtschafts- und Finanzausschuss (ECON) im Europäischen Parlament haben dem Entwurf für die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie zugestimmt, laut dem unter anderem anonyme Online-Zahlungen innerhalb der Europäischen Union verboten werden sollen. Die Grenze bei Transaktionen mit anonymen Prepaid-Karten wird auf 150 Euro herabgesetzt. Überdies müssen alle Transaktionsdaten bei Finanzdienstleistern mindestens fünf Jahre gespeichert werden.
In den Ausschüssen wurde ein Änderungsantrag abgelehnt, mit dem die Höchstgrenze von 250 Euro bei Prepaid-POS beibehalten werde sollte. In einem nächsten Schritt wird das Parlament abschließend im Europäischen Rat mit den Mitgliedsländern verhandeln.
Mehr Transparenz gefordert
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen erläuterte: "Der Skandal um die Panama-Papiere hat gezeigt, dass wir dringend mehr Transparenz und strengere Regeln brauchen". Die Finanzdienstleister müssen jedenfalls die bei ihnen die gespeicherten Transaktionsdaten bei Bedarf einer Finanzkontrollbehörde bereitstellen. Die Zuordnung der Zahlungen zu einzelnen Nutzern soll über ein Register beziehungsweise ein zentrales Datenabrufsystem zu Nutzerkonten möglich sein.
Das "Netzwerk Datenschutzexpertise" weist in seinem Gutachten darauf hin, dass damit gegen das Grundrecht auf Datenschutz, unbeobachtete Kommunikation und Eigentum verstoßen werde, da nicht verhältnismäßig geprüft werde. Es seien keine rechtlichen oder prozeduralen Vorkehrungen vorgesehen, mit denen sich Nutzer gegen die Identifizierungspflicht sämtlicher elektronischer Zahlungsvorgänge wehren könnte.
Ute Bernhardt vom Netzwerk Datenschutzexpertise sieht darin eine Vorratsdatenspeicherung für den gesamten elektronischen Geldtransfer, wodurch "präzise Interessen-, Konsum- und Bewegungsprofile der gesamten EU-Bevölkerung" erstellt werden können. Sie weist darauf hin, dass es keine Belege dafür gibt, dass Geldwäsche und Terrorismus über die Analyse von Bagatelltransfers aufgeklärt werden kann. (anw)