EU-Rat: Strafverfolger sollen einfacher auf Providerdaten zugreifen können

Unter dem Aufhänger der "digitalen Beweissicherung" fordern die EU-Staaten neue Regeln, mit denen Ermittler leichter und schneller Nutzerinformationen von Diensteanbietern wie Bestandsdaten abrufen und austauschen können.

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Gefahren aus dem Netz

(Bild: dpa, Ole Spata/Archiv)

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Die zunehmenden Rufe von Staatsanwälten nach einem Hebel, um "elektronische Beweismittel" von Providern besser und länger sichern zu können, zeigen erste Erfolge. Die Justiz- und Innenminister der EU-Staaten haben auf ihrem Treffen in Brüssel am Freitag einen Beschluss gefasst, wonach Strafverfolger künftig einfacher und rascher an Kundeninformationen bei Online-Diensteanbietern herankommen sollen. Die Rede ist vor allem von Bestandsdaten wie Name und Anschrift oder möglicherweise Zugangskennungen und Passwörter.

Die Rede ist von einer "verbesserten Kooperation" mit Providern und "weniger strengen rechtlichen Verfahren", um auf die gewünschten Informationen zugreifen zu dürfen. Das oft langwierige und bürokratische Verfahren für gegenseitige Rechtshilfe soll dem EU-Rat zufolge "beschleunigt und geglättet" werden. Die Rechtsdurchsetzung im Cyberraum wollen die Mitgliedsländer zudem durch "andere Maßnahmen" gestärkt wissen, wenn etwa Standortdaten noch nicht bekannt oder "flüchtig" sind.

Das Gremium der Regierungsvertreter verlangt von der EU-Kommission ein rechtliches Rahmenwerk, das die Wünsche auch im Zusammenspiel mit Drittstaaten umsetzt. Eine entsprechende Initiative müsste dann auch das EU-Parlament noch passieren. Auf diesem Weg können Wünsche der Exekutivorgane der Länder, die vielleicht in den Parlamenten der Mitgliedsstaaten nicht so leicht durchsetzbar sind, über den Umweg via Brüssel erfüllt werden.

Anfang Juni hatten die Justizminister der Bundesländer auf ihrer Frühjahrskonferenz bereits gegenüber der Bundesregierung auf bessere Möglichkeiten "für eine grenzüberschreitende umgehende Sicherung von digitalen Beweismitteln für mindestens 60 Tage" im Einklang mit der Cybercrime-Konvention des Europarates gedrängt. Daten von Providern müssten "für eine bestimmte Dauer vor Verlust oder Veränderung" geschützt werden. (vbr)