EU-Rat will Anti-Hacker-Gesetzgebung verschÀrfen
Das Aufdecken von Schwachstellen im Netz könnte durch die Ănderung des Rahmenbeschlusses der EU-Kommission zu Angriffen auf IT-Systeme kriminalisiert werden.
Geht es nach dem Willen des Rats der EuropĂ€ischen Union [1], drohen SicherheitsprĂŒfern im IT-Bereich und gutwilligen Hackern bald dieselben Strafen wie Cyberterroristen. In einer Stellungnahme zum umstrittenen Rahmenbeschluss der EU-Kommission zu Angriffen auf Informationssysteme [2], die heise online vorliegt, plĂ€diert die Vertretung der EU-Mitgliedstaaten in BrĂŒssel fĂŒr eine gravierende VerschĂ€rfung des Kommissionsvorschlags. Auf Druck von LĂ€ndern wie Frankreich, Portugal, GroĂbritannien, Griechenland und Spanien wurde aus einem der Kernparagraphen der Vorlage, dem Artikel 3, das Privileg fĂŒr Security-Experten zum freien Testen von Systemen gestrichen.
Ăbrig blieb allein die Formulierung: "Mitgliedsstaaten sollen mit Hilfe der notwendigen MaĂnahmen sicherstellen, dass der absichtliche, nicht erlaubte, ganz oder teilweise erfolgende Zugang zu Informationssystemen strafrechtlich verfolgt werden kann." Die Definition von "Informationssystem" ist dabei denkbar weit gefasst und bezieht sich auf "Computersysteme und elektronische Kommunikationsnetzwerke sowie die durch sie bereitgehaltenen, verarbeiteten, empfangenen oder ĂŒbertragenen Daten." "Nicht erlaubt" wird -- kaum stĂ€rker eingrenzend -- nĂ€her erlĂ€utert als "nicht durch den Besitzer oder Rechteinhaber des Systems autorisierter Zugang". Deutschland, Ăsterreich und Italien wandten sich zwar gegen die Neufassung, konnten sich mit ihrem Votum allerdings nicht durchsetzen.
Experten fĂŒrchten nun, dass die Sicherheit des Netzes durch die verschĂ€rfte Klausel beeintrĂ€chtigt werden könnte. So wirft das Ratspapier, das in der zweiten NovemberhĂ€lfte in BrĂŒssel weiter verhandelt wird, etwa die Frage auf, ob das Aufdecken von Schwachstellen selbst dann strafrechtlich relevant wĂŒrde, wenn Systemadministratoren keine oder nur Ă€uĂerst unzureichende Schutzvorkehrungen getroffen haben. Eine klare Festlegung des Gesetzgebers erscheint hier vor allem angesichts der sich in letzter Zeit hĂ€ufenden FĂ€lle notwendig, in denen findige Nutzer mit Cracker-, Einbruchs- und DiebstahlvorwĂŒrfen konfrontiert werden. So wurde jĂŒngst etwa der Nachrichtenagentur Reuters vorgeworfen [3], sich durch die Eingabe einer noch nicht verlinkten Webadresse unrechtmĂ€Ăiger Weise in den Besitz börsenrelevanter Informationen gebracht zu haben. Die Online-Versicherung HUK24 rief die Polizei, als Datenschutzexperten auf Ă€hnliche Weise einer umfangreichen, vollkommen ungesichert im Web vorgehaltenen Kundenliste auf die Spur kamen [4]. Nun drohen paradoxerweise nicht der nachlĂ€ssigen Firma, sondern den Aufdeckern der klaffenden LĂŒcke strafrechtliche und berufliche Konsequenzen.
In seinen VorĂŒberlegungen zur Ănderung des Rahmenbeschlusses schreibt der Rat zwar, dass eine "Ăberkriminalisierung vermieden" werden mĂŒsse. Kleinere VorfĂ€lle sollten nicht tragisch genommen werden. "Autorisierte Personen wie legitime private oder geschĂ€ftliche Nutzer, Manager, Controller und Netzwerkbetreiber" sollten genauso wenig ins Visier der Ermittler geraten wie "Personen innerhalb der Firma oder Externen, denen die Erlaubnis zum Testen der Sicherheit eines Systems gegeben wurde". Doch die gute Absicht der Verfasser des Papiers wird durch die dann folgenden Artikel weitgehend ad absurdum gefĂŒhrt.
Lebenslange Haftstrafen, wie sie das US-ReprĂ€sentantenhaus fĂŒr böswillige Angreifer in besonders schweren FĂ€llen befĂŒrwortet [5], sieht der EU-Rat zwar bislang nicht vor. Auf das Eindringen in Informationssysteme sollen mit ein bis zwei Jahren GefĂ€ngnis aber dennoch recht empfindliche BuĂen stehen. ZusĂ€tzlich oder alternativ sollen die Mitgliedsstaaten Geldstrafen implementieren. Auf das Cracken oder Stören von IT-Systemen im Rahmen einer kriminellen Organisation oder in FĂ€llen, in denen ein Angriff auf kritische nationale Infrastrukturen zielte oder substanziellen ökonomischen oder physischen Schaden anrichtete, stehen laut Plan des Rats mindestens zwei bis fĂŒnf Jahre GefĂ€ngnis. EU-LĂ€ndern soll es zudem ĂŒberlassen bleiben, noch schĂ€rfere Strafen zu verhĂ€ngen. Als Umsetzungsfrist fĂŒr die strafrechtlichen Vorgaben ist weiterhin der 31.12.2003 im GesprĂ€ch. (Stefan Krempl) / (jk [6])
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[1] http://ue.eu.int/de/main.htm
[2] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/12448/1.html
[3] https://www.heise.de/news/Reuters-bestreitet-Eindringen-in-Firmen-Rechner-Update-69527.html
[4] https://www.heise.de/news/Versicherungsgruppe-HUK-Coburg-legte-Kundendaten-offen-ins-Netz-Update-69973.html
[5] https://www.heise.de/news/Neuer-Anlauf-Lebenslange-Haftstrafen-fuer-Cybercrime-70459.html
[6] mailto:jk@heise.de
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