EU-Richtlinie soll Online-Verbraucherschutz verbessern

Die für den Binnenmarkt zuständigen EU-Minister haben eine Rahmenrichtlinie beschlossen, die für Rechtssicherheit beim Online-Handel sorgen soll.

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Von
  • Axel Kossel

Die für den Binnenmarkt zuständigen EU-Minister haben sich am Dienstag, dem 7. Dezember 1999, in Brüssel auf eine Rahmenrichtlinie geeinigt, die für Rechtssicherheit beim Internet-Handel sorgen soll. Grundprinzip der Richtlinie ist, dass ein in einem EU-Mitgliedsland zugelassener Anbieter auch in allen anderen EU-Staaten verkaufen darf. Dabei gilt zwar grundsätzlich das Recht des Herkunftsstaats, doch die Einzelstaaten können zusätzliche Bestimmungen zum Verbraucher- und Persönlichkeitsschutz einführen. Dazu könnte etwa ein nationales Verbot unverlangter E-Mail-Werbung (Spam) gehören. Solche nationalen Regelungen gelten dann jeweils auch für ausländische Firmen, die in dem betreffenden Land Handel treiben.

Bei Geschäften mit Privatkunden gilt im Bereich des EU-Binnenmarkts als Gerichtsstand der Wohnort des Käufers, sofern nicht vertraglich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Nach der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht werden deutsche und ausländische Anbieter dann vor deutschen Gerichten in mancherlei Hinsicht unterschiedlich behandelt werden müssen. So brauchen sich Ausländer beispielsweise nicht nach dem deutschen Wettbewerbsrecht zu richten, das zu den strengsten in Europa zählt. Diese Sonderbehandlung ausländischer Online-Anbieter betrifft der Richtlinie zufolge nicht den Bereich des Verbraucher- und Persönlichkeitsschutzes. (ad)