EU-Urheberrecht verschärft

In der ersten Lesung hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit verschiedenen verschärfenden Zusätzen zum Copyright-Gesetz, das von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, zugestimmt.

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Von
  • Florian Rötzer

In der ersten Lesung hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit verschiedenen verschärfenden Zusätzen zum Copyright-Gesetz, das von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, zugestimmt. Anscheinend haben die Petition der 400 europäischen Musiker, darunter die immer wieder erwähnten Spice Girls, sowie das Drängen der Industrielobby Früchte getragen.

Privates Kopieren soll nach dem neuen Gesetz nur dann möglich sein, wenn den Rechteinhabern eine "angemessene Entschädigung" geleistet wird. Einen gleichlautenden Zusatz soll es auch für das Kopieren zu wissenschaftlichen oder Lehrzwecken und für eine neue Verwendung von Archivmaterial etwa in Form von CD-ROMs geben. Eine allgemeine Ausnahme ist nur bei "flüchtigen und zufälligen" Kopien im Cache vorgesehen, die "als untrennbarer Teil eines technischen Verfahrens" beim Übertragen von Dateien beim Provider oder beim Surfer im Internet entstehen, sofern sie "im Rahmen der Ausübung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rechts erfolgen und keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."

Besonderen Nachdruck legen die Zusätze auf technische Schutzmaßnahmen, die das "Umgehen" des Urheberrechts verhindern können. Bei Ausnahmeregelungen müsse auch darauf geachtet werden, daß sie "weder den Einsatz technologischer Maßnahmen noch deren Durchsetzung gegenüber unerlaubter Umgehung behindern."

Ein Zusatz gestattet es den Mitgliedsländern, Ausnahmen für nicht-kommerzielle Dienste für behinderte Menschen, z.B. Blinde, zu machen. Nur wenn kein "wirtschaftlicher Vorteil" daraus gezogen werden kann, können Mitgliedsländer auf eingeschränkte Weise Büchereien und Ausbildungsinstitutionen von der Abgabepflicht zur "Nutzung kurzer Auszüge von rechtmäßig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Werken" ausnehmen. Für die Berichterstattung dürfen nur noch "Auszüge begrenzten Ausmaßes" verwendet werden.

Das Urheberrecht könnte unter anderem negative Auswirkungen auf das Telelernen haben. Entsprechende Probleme beim Urheberrecht werden gerade in einer öffentlichen Anhörung über "Promotion of Distance Education Through Digital Technologies" bei der amerikanischen Copyright-Behörde der Kongreßbibliothek erörtert.

Mehr in Telepolis: Privates Kopieren gegen angemessene Entschädigung. Siehe auch Eigentum in der Wissensgesellschaft. (fr)