EU-Verordnung: Standby-Stromverbrauch von Elektrogeräten muss sinken

Die EU-Kommission hat schärfere Ökodesign-Anforderungen für den Energieverbrauch elektrischer Haushaltsgeräte im Aus- und Bereitschaftszustand aufgestellt.

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Waschmaschinen

(Bild: Digital Genetics/Shutterstock.com)

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Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Fernseher und tragbare Videospielkonsolen müssen vor allem im Standby-Modus energieeffizienter werden. Dies sieht eine neue Verordnung über Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftszustand vor, die die EU-Kommission am Montag angenommen hat.

Die verschärften Vorgaben basieren auf der Ökodesign-Richtlinie von 2009. Sie gelten etwa für Drucker, elektrische Kochmulden, Mikrowellenherde, Toaster, Kaffeemaschinen, elektrische Zahnbürsten, Radiogeräte, Videokameras sowie motorbetriebene Gebäudeelemente und verstellbare Möbel. Desktop-Computer und Laptops fallen schon seit vielen Jahren unter eine spezielle Verordnung.

Mit der neuen Durchführungsverordnung will die Kommission den technologischen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung tragen. So erstreckt sich der Anwendungsbereich nun auch auf Produkte mit externer Niederspannungsversorgung wie kleine Netzgeräte, einschließlich WLAN-Router und Modems sowie drahtlose Lautsprecher, etwa mit Bluetooth.

Die neuen Anforderungen an die Energieeffizienz sehen vor, dass die Leistungsaufnahme eines erfassten Gerätes im Aus-Zustand nicht mehr als 0,5 Watt betragen darf. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung sinkt dieser Wert auf 0,3 Watt. Die Leistungsaufnahme in einem Zustand, in dem lediglich eine Reaktivierungsfunktion mit oder ohne Anzeige bereitgestellt wird, darf ebenfalls 0,5 Watt nicht überschreiten. Sofern nur eine Informations- oder Statusanzeige oder eine zusätzliche Reaktivierungsfunktion bereitgestellt wird, darf die Leistungsaufnahme den Wert 0,8 Watt nicht überschreiten. Bei vernetzten Geräten, die über einen oder mehrere Bereitschaftszustände verfügen, müssen die Anforderungen für diese Zustände erfüllt sein, wenn alle verdrahteten Netzwerkanschlüsse vom Netzwerk getrennt und alle drahtlosen Verbindungen deaktiviert sind.

Früher durften Geräte, die zwischen 2010 und 2013 hergestellt wurden, im Standby bis zu 1 Watt verbrauchen. Apparate mit Informationsanzeigen konnten bis zu 2 beziehungsweise 1 Watt ziehen, wenn sie nach 2013 gefertigt wurden. Für elektrisch betriebene Geräte wie Router, Switch oder VoIP-Telefone, die intensive Netzwerkfunktionen gelten Sonderbestimmungen. Diese sogenannten vernetzten Geräte mit hoher Netzwerkverfügbarkeit ("HiNA") dürfen künftig im Standby-Modus bis zu 8 Watt verbrauchen. Zwei Jahre nach dem Geltungsbeginn der Verordnung sinkt die Grenze auf 7 Watt.

Die Kommission schätzt, dass mit der neuen Verordnung der Stromverbrauch in der EU bis 2030 jährlich um 4 Terawattstunden (TWh) sinkt. Das entspreche einer CO₂-Einsparung von 1,36 Millionen Tonnen pro Jahr. Zusätzlich profitierten Verbraucher von niedrigeren Stromrechnungen: Bis 2030 sollen sie insgesamt 530 Millionen Euro jährlich sparen können. Zudem müssten Hersteller Informationen über die Leistungsaufnahme der Geräte im Standby-Modus und die benötigte Zeit, um in die Betriebsbereitschaft zu gelangen, leichter zugänglich machten.

Nach einer Software- oder Firmware-Aktualisierung dürfen sich der Energieverbrauch des Geräts und alle anderen angegebenen Parameter, die nach der ursprünglich für die Konformitätserklärung verwendeten Prüfnorm gemessen werden, laut den Vorgaben nicht verschlechtern. Eine Ausnahme greift, wenn der Nutzer vor einem solchen Update einschlägigen Modifikationen ausdrücklich zustimmt. Das Ablehnen der Aktualisierung darf zu keiner Leistungsänderung führen.

Der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte darf zudem keine Geräte in Verkehr bringen, die so gestaltet sind, dass sie einen aktuellen Prüfzyklus erkennen könnten. So soll verhindert werden, dass Apparate automatisch einen günstigeren Wert in Bezug auf einen der Parameter etwa in der technischen Dokumentation erzielen. Die Verordnung ist am Dienstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie tritt nach zwanzig Tagen in Kraft und gilt größtenteils vom 9. Mai 2025 an. Die Umsetzungsfrist beträgt so rund zwei Jahre.

(mack)