EU beschuldigt Facebook der Wettbewerbsverzerrung bei Kleinanzeigen

Facebook nutzt die Dominanz bei Sozialen Netzwerke dazu, um den Wettbewerb um Kleinanzeigen zu reduzieren, sagt die EU-Kommission. Hinzu kommen Werbevergehen.

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Tisch eines Flohmarkts; Tand; darunter ein Stoß Schilder "Garage Sale"

Flohmarkt

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Meta Platforms soll Wettbewerbsrecht in der EU verletzt haben, und das doppelt. Diesen Vorwurf erhebt die EU-Kommission in Bezug auf den Facebook-Flohmarkt "Marketplace", wo Kleinanzeigen gepostet werden können. Die Feststellung ist nicht endgültig. Meta erhält nun Gelegenheit, sich zu verteidigen um die Vorwürfe zu zerstreuen. Gelingt das nicht, droht eine Milliardenstrafe.

Entsprechenden Verdacht hegt die EU-Kommission schon länger. Im Juni des Vorjahres begannen die EU-Kartellwächter, Facebook formell zu untersuchen. Diese Untersuchung in Zusammenarbeit mit der britischen Wettbewerbsbehörde CMA (Competition and Markets Authority) hat den Verdacht erhärtet. Die Kommission stellt vorläufig fest, dass Meta auf dem europäischen Markt für Soziale Netzwerke und auf den nationalen Märkten für Online-Display-Werbedienste in Sozialen Medien eine beherrschende Stellung innehat.

So wenig diese Feststellung überraschen mag, so bedeutsam ist sie juristisch. Denn es sind diese beiden marktbeherrschenden Stellungen, die Facebook missbraucht haben soll, um sich Vorteile auf anderen Märkten zu verschaffen. Eine marktbeherrschende Stellung ist, für sich genommen, nicht rechtswidrig. Diese Macht aber als Hebel gegen Konkurrenten auf anderen Märkten auszunutzen, ist häufig verboten.

Erstens kreiden die Wettbewerbshüter dem Datenkonzern an, dass er seinen Marketplace eng mit dem Sozialen Netzwerk Facebook verzahnt hat. Wer ein Facebook-Konto hat, hat automatisch auch ein Marketplace-Konto. Diesen "erheblichen Vertriebsvorteil können die Wettbewerber nicht wettmachen", fürchtet die Kommission.

Zweitens soll Meta seinen Werbekunden unfaire Vertragsbedingungen auferlegt haben: Möchte ein Betreiber einer Kleinanzeigenplattform bei Facebook oder Instagram Werbung schalten, muss er akzeptieren, dass Meta die dabei anfallenden Daten zum eigenen Vorteil ausweidet – mithin zum Vorteil des Konkurrenzprodukts Facebook Marketplace.

"Die Kommission vermutet, dass die Geschäftsbedingungen, die es Meta erlauben, werbungsbezogene Daten von Wettbewerbern für Facebook Marketplace zu verwenden, möglicherweise ungerechtfertigt, unverhältnismäßig und für die Bereitstellung von Online-Display-Werbediensten auf den Plattformen von Meta nicht erforderlich sein könnten", teilt die EU-Behörde mit, "Diese Bedingungen stellen eine Belastung für die Wettbewerber dar und kommen allein Facebook Marketplace zugute."

Weil Facebook den Markt für Reklame in Sozialen Medien eben beherrscht, führt wirtschaftlich kaum ein Weg an Werbeschaltung daselbst vorbei. Eine konkrete Frist für die endgültige Festlegung der EU-Kommission gibt es nicht. Gegen einen Strafbescheid könnte Meta vor Gericht ziehen.

(ds)