EU fördert Anreizsysteme für den Datenschutz

Die Europäische Union fördert erstmals Datenschutz-Gütesiegel und Datenschutz-Audit.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Europäische Union fördert erstmals Datenschutz-Gütesiegel und Datenschutz-Audit, und zwar im Rahmen des Programms "e-Region Schleswig-Holstein" vom schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium zur Förderung innovativer IT-Projekte.

Je nach Einzelfall erhalten kleine und mittlere Unternehmen 5000 beziehungsweise 10.000 Euro, wenn sie ein Gütesiegel einführen wollen. Von dem Geld werden Gutachter bezahlt, die die Güte des Datenschutzes in einem Unternehmen beurteilen. Pro Gutachter-Tag veranschlagen die Firmen etwa 500 Euro. Etwa die Hälfte der Aufwendungen zahlen die Unternehmen selbst. Gestützt wird die Idee des Gütesiegels dadurch, dass Datenschutzgesetze den Behörden vorschreiben, vorzugsweise Produkte mit einem Datenschutz-Gütesiegel einzusetzen. Das Ministerium selbst fördert IT-Gütesiegel mit 93.000 Euro, 323.500 Euro stammen aus dem europäischen Topf.

Helmut Bäumler, Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, geht davon aus, dass sich "langfristig Produkte mit dem Datenschutz-Gütesiegel nicht nur bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen, sondern auch auf dem Privatkundenmarkt durchsetzen werden". Der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Bernd Rohwer hofft, dass mit dem IT-Gütesiegel "das Vertrauen in die neuen Technologien gestärkt" und damit auch ein Wettbewerbsvorteil erzielt werden kann. Die "Furcht vor Datenmissbrauch" sei ein "großes Hemmnis beim Voranschreiten der Informationsgesellschaft". Derzeit kann ein solches Gütesiegel in Deutschland nur nach schleswig-holsteinischem Recht vergeben werden. Der Bund plant allerdings eine entsprechende Gesetzesinitiative.

Ebenfalls Fördergelder der EU erhält das Projekt Datenschutz-Audit des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Hier werden Audits für staatlich geförderte IT-Projekte in Schleswig-Holstein durchgeführt. Der Trend hin zu auditierten Projekten soll durch die Förderpolitik verstärkt werden: Fördergelder sollen zukünftig möglichst nur noch an diejenigen Vorhaben vergeben werden, die vor Inbetriebnahme datenschutzrechtlich überprüft worden sind. So wurde beispielsweise für das Geo-Informationssystem des Kreises Bad Segeberg vor kurzem schon ein Auditverfahren eingeleitet. Helmut Bäumler will mit Audit und Gütesiegel neue Steuerungsinstrumente einführen, die "ein System von Anreizen und Vorteilen im Datenschutz" gewähren, statt den bislang im Vordergrund stehenden Ge- und Verboten. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (hob)