EU kritisiert US-Vorschlag zur Domännamenvergabe

Für Internetanbieter in den USA gibt es bislang mehrere Top-Level-Domänen wie .com oder .edu, während die übrigen Länder nur Landeskennzeichen haben.

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Von
  • Florian Rötzer

Für Internetanbieter in den USA gibt es bislang mehrere Top-Level-Domänen wie .com oder .edu, während die übrigen Länder nur Landeskennzeichen haben. Die amerikanische Regierung hatte angesichts des großen Bedarfs nach mehr Domänen im Februar den Vorschlag gemacht, die Vergabe und Registrierung von Domännamen nicht mehr über die von der National Science Foundation beauftragte Network Solutions Inc., sondern künftig über eine in den USA befindliche private, aber nicht-kommerzielle Gesellschaft zu regeln. Damit haben die USA den in Genf von einer Koalition vieler Unternehmen und Organisationen beschlossenen Plan unterlaufen, mit einem Council of Registrars (CORE) neue Domännamen zu vergeben.

Die EU hat am 20. März in einer Presseerklärung formell ihre Haltung gegenüber dem amerikanischen Vorschlag veröffentlicht und insbesondere die von der US-Regierung eingeräumte Äußerungsfrist bis zum 23.3. als viel zu kurz kritisiert. Die gemeinsam vom Europäischen Rat und von der Europäischen Kommission formulierte Stellungsnahme bringt die Sorge zum Ausdruck, daß der Vorschlag nicht die Notwendigkeit einer wirklich internationalen Regelung anerkennt. Trotz des globalen Charakters des Internet würde er darauf hinauslaufen, daß die US-Justiz die Rechtsprechung über das Internet für sich beanspruche. Probleme sieht die EU vor allem bei den Markennamen und den Verfahren zur Konfliktlösung. Die bereits getroffenen internationalen Vereinbarungn der World Intellectual Property Organization (WIPO) wären überdies im amerikanischen Vorschlag nicht aufgegriffen worden. Man müsse sicherstellen, "daß der private Sektor in Europa und in der übrigen Welt, wozu Benutzer und Industrie gehören, an allen wichtigen Ebenen des Prozesses voll beteiligt werden." Gefordert werden "angemessene Wettbewerbsregeln", die garantieren, daß die neuen Strukturen keine Vorherrschaft von Unternehmen und Organisationen schaffen oder verstärken, die mit der Aufsicht über das Internet beauftragt sind, oder daß Abkommen oder Praktiken unter diesen den Wettbewerb beschränken oder verhindern. (fr)