EU unterzeichnet KI-Konvention

Die EU-Kommission hat ein internationales Übereinkommen unterzeichnet, das den KI-Einsatz regeln soll – zum Schutz von Demokratie und Menschenrechten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 5 Kommentare lesen
Zwei Finger von zwei verschiedenen Händen berühren sich. Links die Hand ist menschlich, die rechte Hand künstlich.

Die KI-Konvention stand schon in der Verhandlungsphase in der Kritik, nicht konsequent genug zu sein.

(Bild: Ole.CNX/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die EU-Kommission hat im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten das Rahmenübereinkommen des Europarats über Künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterzeichnet. Während der informellen Konferenz der Justizminister der Mitgliedstaaten des Europarats im litauischen Vilnius signalisierte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová, stellvertretend mit ihrer Unterschrift die Teilnahme am Rahmenübereinkommen.

Inhaltlich setzt die EU die relevanten Punkte bereits mit dem AI-Act um. Das Übereinkommen selbst ist das erste rechtsverbindliche Instrument über Künstliche Intelligenz (KI), das internationale Bedeutung hat. Es handelt sich dabei um einen rechtsverbindlichen Vertrag. Staaten können selbst entscheiden, ob sie die Konvention unterzeichnen. Tun sie dies, müssen sie sich daran halten. Weitere Unterzeichner sind Andorra, Georgien, Island, Norwegen, die Republik Moldau, San Marino, das Vereinigte Königreich, Israel und die Vereinigten Staaten von Amerika.

Die EU habe sich sehr aktiv an den Verhandlungen beteiligt, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Das Übereinkommen [PDF] beinhalte etwa, sich auf eine KI zu fokussieren, die im Einklang mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht, Transparenz bei KI-generierten Inhalten, eine gezielte Dokumentation, Schlüsselprinzipien für vertrauenswürdige KI, eine Verpflichtung zum Risikomanagement und auch die Einigung auf Aufsichtsmechanismen, um KI-Aktivitäten zu überwachen.

"Wir müssen sicherstellen, dass der zunehmende Einsatz von KI unsere Normen bewahrt, anstatt sie zu untergraben, sagte Marija Pejčinović Burić, Generalsekretärin des Europarats. Genau das solle das Übereinkommen leisten. "Ich hoffe, dass dies die ersten von vielen Unterschriften sein werden, und dass ihnen rasch Ratifizierungen folgen werden, damit der Vertrag so bald wie möglich in Kraft treten kann." Der Beitritt stehe den Mitgliedern des Europarats, der EU und anderen Drittländern auf der ganzen Welt offen.

Das Übereinkommen sehe einen gemeinsamen Ansatz vor, damit die Chancen von KI genutzt werden könnten und die Systeme gleichzeitig mit menschlichen Werten und Rechten vereinbar seien. Auf ebensolche Systeme bezieht sich die Vereinbarung in erster Linie: Systeme, "die durch einen risikobasierten und differenzierten Ansatz möglicherweise in die genannten Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit eingreifen", erläutert die EU-Kommission. Das betreffe KI-Systeme, die sowohl in Behörden als auch im privaten Sektor zum Einsatz kommen. Eine Ausnahme mache das Übereinkommen für Forschung und Entwicklung sowie die nationale Sicherheit.

Kritik wurde bereits während der Verhandlungen laut. Die Konvention lasse den Staaten zu sehr freie Hand und habe daher kaum Wirkung. Das Übereinkommen werde seinen Zielen nicht gerecht und sei zu allgemein formuliert. "Obwohl es nicht an Belegen mangelt, wie Tech-Konzerne mit Social-Media-Algorithmen oder Deep-Fake-Generatoren die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen, überlässt es der Europarat den Staaten, ob sie dafür weiche Maßnahmen oder bindende Gesetze erlassen wollen", sagte Angela Müller von Algorithm Watch im Mai. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte in der damaligen Schlussphase der Verhandlungen davor, die Konvention könne zu einer "verpassten Gelegenheit" werden.

"Mit dieser Unterzeichnung bringt die EU ihre Absicht zum Ausdruck, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden", heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission. Diese erarbeite nun einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rats über den Abschluss des Übereinkommens. Außerdem muss das Europäische Parlament noch zustimmen.

Bereits im September 2022 starteten die Verhandlungen zu dem Übereinkommen. Eingeflossen sind Beiträge von 68 internationalen Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Industrie und anderen internationalen Organisationen.

Der Europarat (auch Council of Europe oder Conseil de l’Europe) ist eine 1949 gegründete internationale Organisation, der 46 europäische Länder angehören. Er ist kein EU-Gremium und ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, dem die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten angehören, oder dem Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat).

(are)