EU will Ortsnetze für preiswerteres Internet öffnen

Die EU-Kommission will am heutigen Mittwoch eine Verordnung beschließen, die als Ziel einen billigeren Zugang ins Internet hat.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 81 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Axel Vahldiek

Die EU-Kommission will am heutigen Mittwoch eine Verordnung beschließen, die als Ziel einen billigeren Zugang ins Internet hat. So sollen die bisherigen Inhaber der Telekommunikationsmonopole in Europa, die über die Telefonanschlüsse in die Wohnungen verfügen – die sogenannte letzte Meile –, diese Zugänge nicht mehr nur komplett vermieten dürfen, sondern auch Teile davon anbieten müssen. Damit wäre es dann möglich, dass beispielsweise die Telekom die Sprachdienste überträgt, während ein anderer Anbieter den Internet-Anschluß übernimmt. Als wichtigste Auswirkung, kommt der Beschluss durch, dürften die Preise für den Ortsnetz-Zugang EU-weit sinken und der Internet-Zugang billiger werden. Dies würde dann auch in Deutschland zu einem Sinken der Gebühren führen, die die Telekom bisher von Drittanbietern für die Nutzung der eigenen Kabel verlangt.

Die deutsche Regulierungsbehörde begrüßt die neue Verordnung. Deren Sprecher Harald Dörr betonte gegenüber der c't, dass die Regulierungsbehörde mit der Entbündelung des Zugangs sowieso schon weiter auf dem von der EU-Kommission beschrittenen Weg sei als andere europäische Staaten. Die Förderung des Wettbewerbs im Ortsnetz gehöre gerade jetzt zu den vorrangigen Aufgaben der Regulierungsbehörde.

Die Deutsche Telekom zeigt sich hingegen wenig begeistert von der neuen Verordnung. Telekom Sprecher Ulrich Lissek forderte gegenüber der c't, dass zuerst einmal in den Staaten der EU, in der die Regulierung noch nicht so weit fortgeschritten sei, etwas getan werden müsse: Bevor die EU in die jetzt eingeschlage Richtung denke, solle sie erst einmal in den "normalen Regulierungsfeldern für geregelte Verhältnisse sorgen", meinte Lissek. "Sie sollte erst einmal in anderen Ländern dafür sorgen, dass man dort soweit kommt, wie wir hier in Deutschland bereits sind." Ob die Verordnungen eine EU-weite Anpassung der Verhältnisse fördere, müsse erst noch geprüft werden, zudem sei es noch ein großer Schritt von der Verordung zur EU-weiten Umsetzung.

Die Verordnung der EU könnte bereits Ende des Jahres in Kraft treten. Dadurch, dass diese neuen Vorschriften als Verordung und nicht als Gesetz konzipiert wurden, werden sie nach Verabschiedung durch das europäische Parlament unmittelbar gültig und müssen nicht erst in den einzelnen Ländern in nationales Recht umgewandelt werden. (axv)