Eindeutige Widerrufsregeln gefordert
Verbraucherkommission lehnt Standardformulierungen ab und fordert klar erkennbare Widerrufsfristen im Internethandel.
Klar erkennbare Widerrufsregeln für Bestellungen über das Internet oder bei TV-Sendungen und Haustürgeschäften hat die Verbraucherkommission Baden-Württemberg gefordert. "Die jetzigen Texte sind an verschiedenen Stellen unzutreffend und missverständlich. Vor allem Unternehmer stolpern regelmäßig über die juristischen Fallstricke", sagte Kommissionsmitglied Tobias Brönneke in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Stuttgart.
Vor allem für die Onlinehändler sei das Thema von großer Bedeutung, da die bisherige Praxis zu ganz erheblichen Abmahnwellen geführt habe. Das Bundesjustizministerium habe zwischenzeitlich einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. "Dieser lässt aber mehr als zu wünschen übrig." Brönnekes Fazit: Zu unkonkret, zu unverständlich und zu lang. "Ratsam wäre es, anstatt eines einheitlichen Musters jeweils eines für die unterschiedlichen Situationen zu schaffen."
Die baden-württembergische Verbraucherkommission hat Vorschläge in drei Bereichen erarbeitet, die zu einem einfacheren Verständnis der Einspruchsmöglichkeit führen und für die Betroffenen Licht ins Dunkel bringen könnten. "Nach dem Entwurf des Bundesjustizministeriums sollen Verbraucher selber entscheiden, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Das können sie jedoch gar nicht leisten. Außerdem ist eine vierseitige Belehrung für Standardfälle des Internetvertriebs nicht angemessen." Formulierungen wie: Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen, bitte Frist im Einzelfall prüfen, seien unbrauchbar. "Hier sollte ein konkretes Datum benannt werden."
Brönneke verweist auf eine Studie, wonach jeder Onlineshop schon gut zweimal abgemahnt worden sei. Schäden von 1500 Euro seien durchaus normal, könnten sich aber auch auf mehrere 10 000 Euro summieren. "Viele Unternehmen sehen sich durch Abmahnungen in der Existenz bedroht." Ein großer Anteil der Abmahnungen gehe auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zurück. Erschwerend käme für den Handel hinzu, dass nicht erkannte falsche Formulierungen zu einem ewigen Widerrufsrecht führten. "Der Verbraucher oder Konkurrent kann dabei die Ware sogar noch nach Jahren zurückgeben."
Die neuen Vorschläge des Bundesjustizministeriums, die voraussichtlich im Sommer in den Bundestag und den Bundesrat eingebracht werden sollen, seien weder unternehmer- noch verbrauchergerecht. "Die Vorschläge muten dem Unternehmer und Verbraucher Texte zu, die Nichtjuristen nicht verstehen können", sagte Brönneke, der Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Pforzheim ist. Auch die Kunden wüssten nicht Bescheid, wann ihr Vertrag erlischt und ob es Ausnahmen gibt. "Wir sind der Meinung, dass man das Problem nicht mit Standardformulierungen lösen kann". Einige Gerichte hätten in der Vergangenheit zugunsten der Internethändler entschieden. Größtenteils aber würden die Onlinehändler den Kürzeren ziehen, sagte Brönneke. dpa/ (uk)